Die jüdische Gemeinde in Großrumänien war mitgliederstark und vielfältig. Aus dem Zeitraum vor dem Ersten Weltkrieg stammte ihre enge geschichtliche Verwurzelung mit dem rumänischen Altreich, der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarn und dem russischen Zarenreich. Gemäß der Volkszählung von 1930, lebten zu dieser Zeit in Großrumänien 756.930 Juden, was 4,2 % der Gesamtbevölkerung entsprach, eine Zahl, die in dem darauf folgenden Jahrzehnt zweifellos weiter angestiegen ist. Die Juden bildeten 13,6 % der städtischen Bevölkerung von insgesamt 3.632.000, jedoch nur 1,6 % der Landbevölkerung von ca. 14.421.000 Einwohnern. Mehr als zwei Drittel der Juden in Rumänien lebten in den Städten und unter einem Drittel im ländlichen Umfeld. Obwohl die jüdische Bevölkerung in dem neuen Staat zahlreiche Gemeinsamkeiten aufwies, entstammte sie dennoch verschiedenen Kulturkreisen, unterschiedlich durch die politische Geschichte der jeweiligen Länder, in denen sie vormals lebten, durch den Assimilierungsgrad an die rumänische Sprache und Kultur, und nicht zuletzt, dadurch, inwieweit sie sich als zugehörig zu der jüdischen Tradition und Religion zu erkennen gaben.
Die Wurzeln des rumänischen Antisemitismus sind eng verflochten mit den Ursprüngen des modernen rumänischen Staates. Mit dem Antisemitismus, der in Rumänien zwischen den zwei Weltkriegen sichtbar geworden ist, ist unmittelbar die Saat aufgegangen, die an den entscheidenden Wendepunkten in der Entwicklung des Landes seit der Mitte des 19. Jahrhunderts gesät worden ist. Über weite Strecken des 19. Jahrhunderts hat es bereits starke antisemitische Strömungen gegeben, die - in unterschiedlicher Stärke und Ausprägung - das politische, kulturelle und geistige Leben der rumänischen Gesellschaft beeinflusst haben. Der Aufstieg der National-Christlichen Partei in 1937, das Aufkommen der Königsdiktatur in 1938 und die Bildung des Nationalen Legionärsstaates unter der Führung von Ion Antonescu und der Eisernen Garde in 1940 gipfelten im Holocaust des 20. Jahrhunderts.
Die antisemitische Politik der Regierung Goga, der Königsdiktatur und des Nationalen Legionärsstaates war wegbereitend für die erheblich schwereren Ausschreitungen, die sich später, während des Krieges, unter dem Regime von Antonescu ereignen sollten. Ion Antonescu hatte die Absicht, die Juden aus Rumänien zu entfernen, sei es durch Rumänisierung (Enteignung und Entzug der Existenzgrundlage), durch Deportationen oder - letztlich - durch deren Ermordung. Dieser Wechsel zu einer antisemitischen Politik wurde von den politischen, kulturellen und religiösen Eliten des Landes weitgehend unterstützt, zumindest jedoch akzeptiert. Selbst die Verschärfung dieser Politik fügte sich nahtlos in die Gedankenmuster ein, die einen integralen Bestandteil der politischen, intellektuellen und geistigen Auseinandersetzungen bildeten, die den Zeitraum kennzeichneten, der zwischen dem Kampf um die Schaffung eines unabhängigen rumänischen Staates im 19. Jahrhundert und der Gründung Großrumäniens lag. Dieses wollten Antonescu und seine Gefolgsleute wiederaufleben lassen.
Der juristische Status der Juden in dem neuen rumänischen Staat war seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, über ein Jahrhundert lang, umstritten, und hat immer wieder zu gewaltigen antisemitischen Ausbrüchen geführt. Die Anführer der Revolutionen von 1848 in den Fürstentümern Walachei und der Moldau hatten Emanzipation und Gleichberechtigung für die Juden gefordert. Nach der Niederschlagung der Revolutionen, ist jedoch der Status der Fürstentümer erneut zum Verhandlungsgegenstand der europäischen Mächte geworden. Damit wurde auch die Verbesserung der Lage der Juden zu einem international beachteten Problem.
Artikel 46 der Pariser Konvention von 1858 (19. August 1858), welcher die Bedingungen für die Vereinigung der Fürstentümer Walachei und Moldau enthielt, wies im weiteren Verlauf den Weg zur Gewährung voller Bürgerrechte für die Juden. Als aber die europäischen Mächte in den Artikeln 43 und 44 des Berliner Vertrages von 1878 die Anerkennung der Unabhängigkeit Rumäniens von der Gewährung bürgerlicher und politischer Rechte für die jüdische Bevölkerung abhängig machten, regte sich lautstarker Protest der kulturellen und politischen Eliten des neuen Staates. Dieser äußere Druck hat eine starke Gegenbewegung in ihren Reihen ausgelöst, zu einem Zeitpunkt, als sie sich für die Unabhängigkeit und Souveränität Rumäniens stark machten. Gleichzeitig wurden Zweifel an der Loyalität der Juden geschürt, verschärft und bis in das folgende Jahrhundert hinein fortgeschrieben. Die Juden strebten hingegen Bürgerrechte und die rechtliche Gleichstellung an. Antisemitische Äußerungen waren nicht nur bei der politischen Elite in Rumänien an der Tagesordnung, sondern auch innerhalb der kulturellen und intellektuellen Kreise des Landes weit verbreitet.
So bestand also bereits in den ersten Jahrzehnten der Entwicklung des modernen Rumänien im politischen und intellektuellen Leben des Landes eine starke antisemitische Strömung , die nicht etwa nur gesellschaftliche Randbereiche einbezog, sondern vielmehr aus der Mitte der Gesellschaft hervorging. Mehr noch, die Sprache, die verwendet wurde, wenn es um Juden ging, war schon von Anbeginn an radikal. Es war die menschenverachtende Sprache, die auf Ausgrenzung und Vernichtung abzielte. Genau genommen, wurde dieses radikale antisemitische Vokabular auch in den folgenden Jahrzehnten gebraucht, bis zu der Zeit des Holocaust, und selbst darüber hinaus.
Die politischen und intellektuellen Kreise Rumäniens steckten tief im Sumpf antijüdischer Gefühlsregungen und gaben sich einer jahrzehntelangen, ununterbrochenen antisemitischen Rhetorik hin. Es verwundert daher nicht, dass die zwei wichtigen Parteien in Großrumänien (Rumänien nach dem Ersten Weltkrieg), die Nationale Liberale Partei und die Nationale Bauernpartei, der Lage der jüdischen Minderheit im Lande bestenfalls gleichgültig gegenüberstanden. Obwohl keines der Parteiprogramme eine offene antisemitische Position vertrat, hat keine der beiden Parteien etwas unternommen, um Gleichberechtigung, Gleichstellung und Sicherheit für Juden zu gewährleisten. Vielmehr hat die - erzwungene - massive Gewährung der rumänischen Staatsbürgerschaft für Juden, viele der Parteiführer in beiden Parteien empört und dieser unverhohlene Zorn kam häufig in den parlamentarischen Debatten sowie der Presse zum Ausdruck. Einige der Parteiführer der Nationalen Liberalen Partei und der Nationalen Bauernpartei waren fest entschlossen, jede sich bietende Gelegenheit zu einer antisemitischen Politik zu nutzen, vor allem, im Wirtschaftssektor und im Erziehungswesen. Während sich die Jüdische Gemeinde in Rumänien in der Defensive befand und nur noch darum kämpfte, die kürzlich erzielten Rechte nicht zu verlieren, wurde das Bedürfnis der Juden nach einem wirkungsvollen Schutz ignoriert, solange diese beiden Parteien die Macht in Rumänien ausübten. Wenn aber die Juden in Rumänien sich Hilfe suchend an jüdische Gemeinden und Organisationen im Ausland oder aber direkt an ausländische Regierungen wandten, dann erreichten sie damit nur, die Position derjenigen zu stärken, die sie als Vaterlandsverräter denunzierten.
Nach der Nationalen Agrar-Partei von Goga, Anfang der 30er Jahre, war es hauptsächlich die National-Christliche Partei (PNC), die ab 1935 die Unterstützung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei erhielt, ungeachtet der größeren ideologischen Nähe zwischen der Eisernen Garde und den Nationalsozialisten. Trotz der kurzen Machtperiode der PNC, hat ihre antisemitische Politik einen starken Einfluss auf die nachfolgenden Regierungen gehabt. Ein bedeutender Teil der Parteigänger der PNC wirkte in den Regierungen während der Königsdiktatur mit und trat dann in der bürgerlichen Administration unter Ion Antonescu während des Zweiten Weltkrieges erneut in Erscheinung. Das Parteiprogramm der PNC nahm die antisemitischen Positionen auf, die bereits in den Programmen der Parteien von Goga und Cuza, vor ihrer Fusionierung zur PNC, enthalten waren. Diese Parteiprogramme waren monarchistisch, sahen aber Änderungen an der Verfassung von 1923 vor, die zum Ziel hatten, die Vorherrschaft der ethnischen Rumänen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu sichern; der "nationale Charakter" der Presse und aller kulturellen Aktivitäten sollte gewährleistet werden. Demzufolge sollte den Juden ein Numerus clausus auferlegt werden. Die PNC und ihre Vorgängerparteien waren bestrebt, die Juden aus Rumänien auszuweisen, unter dem Vorwand, dass sich diese bzw. deren Vorfahren "illegal eingeschlichen" hätten, oder aber, erst "nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens" in das Land eingereist seien, während die im Land Verbleibenden aus allen Ämtern und der öffentlichen Verwaltung ausgeschlossen werden sollten.
Auf der Grundlage von Regierungsverordnungen, ohne parlamentarische Zustimmung, richteten sich die ersten Verwaltungsakte der PNC gegen die jüdische Minderheit. Bezeichnenderweise hat die Regierung, in Übereinstimmung mit dem Parteiprogramm der PNC von 1935, am 22. Januar 1938 die Regierungsverordnung Nr. 169 erlassen, mit dem Ziel, den staatsbürgerlichen Status der Juden zu revidieren. De facto bedeutete diese Gesetzesverordnung nichts anderes, als die Annullierung der den Juden nach dem Ersten Weltkrieg gewährten Staatsbürgerschaft. Sie sah vor, dass alle Juden binnen 40 Tagen nach der Veröffentlichung von Bürgerlisten, geeignete Unterlagen und Nachweise zur "Prüfung" ihrer Staatsbürgerschaft vorlegen sollten. Diejenigen Juden, die sich diesem Verfahren nicht fügten, oder deren Nachweisdokumente angeblich unvollständig waren, wurden demnach zu "Ausländern" erklärt. Neben dem Verlust ihrer politischen Rechte, bedeutete dies für viele Juden den Wegfall der Arbeitsgenehmigung und die jederzeit drohende Ausweisung, je nach Belieben der Regierung.
C. Z. Codreanu hat die Legion Erzengel Michael 1927 und deren militanten Ableger, die Eiserne Garde, 1930 gegründet. Der Antisemitismus war ein zentrales Element der ideologischen Ausrichtung der Eisernen Garde. Von der Legion wurden alle gängigen Vorurteile gegen die Juden bedient: Erschleichung der Staatsbürgerschaft, jüdische Überfremdung rumänischer Städte und rumänischer Kultur, Ausbeutung der Bauern durch Alkohol, Tabak und andere Einflussmittel, Kontrolle der Presse, Aktivitäten im Dienst der rumänischen Feinde und Vertretung ausländischer Interessen. Hingegen enthielt der Antisemitismus der Eisernen Garde auch neue Elemente. Er richtete sich nicht nur gegen die Juden, sondern auch gegen die "verjudeten" rumänischen Politiker, welche, bestochen durch die Juden, es diesen gestatteten, Rumänien zu "übernehmen". Die Garde bekannte sich zur Diktatur als Organisationsprinzip und zur Gewalt als Abwehrmaßnahme gegen die Bedrohung durch den "Judenstaat", der sich rund um Talmud und Kehillah (Jüdische Gemeinde) bildet und - neuerdings - als Bolschewismus und Kommunismus auftritt. Sie glorifizierte auch den spirituellen Kampf und die Moral, denen die mystischen Bilder der Rumänisch-Orthodoxen Kirche zu Grunde lagen.
Schon seit 1923 haben die Legionäre begonnen, "Verräter" zu entlarven, um diese zu liquidieren. In den darauf folgenden 18 Jahren war die Legion für zahlreiche gewalttätige Übergriffe, hauptsächlich zu Lasten der Juden, verantwortlich, weiterhin für die Ermordung von zwei Premierministern (Ion Duca in 1933 und Armand Călinescu in 1939), die Ermordung von mehreren Ministern und anderen Persönlichkeiten von lokaler und nationaler Bedeutung aus Politik und Kultur. Die Gewalttätigkeit der Eisernen Garde erreichte ihren Höhepunkt am 26.-27. November 1940, als in dem Gefängnis von Jilava 64 führende Persönlichkeiten und Verteidiger der politischen Ordnung in der Zwischenkriegszeit (einschließlich eines ehemaligen Premierministers) ermordet wurden. Daneben wurden auch sechs Polizeipräfekten getötet und Nicolae Iorga, ein weiterer ehemaliger Premierminister sowie Virgil Madgearu, ein ehemaliger Minister der Nationalen Bauernpartei, wurden brutal ermordet. Gleichzeitig fand das Pogrom von Bukarest statt, dem 121 Juden zum Opfer fielen.
WIESEL-KOMMISSION
Wiesel-Kommission ist der gebräuchliche Name für die Internationale Kommission zur Erforschung des Holocaust in Rumänien.
Die rumänisch-deutschen Beziehungen vor und während des Holocaust
Der Beginn der Annäherung zwischen Deutschland und Rumänien geht auf das Jahr 1936 zurück. Für die rumänischen Machthaber standen Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen im Vordergrund; Deutschland sollte den ungarischen Revisionismus unter Kontrolle halten und Rumänien gegen mögliche sowjetische Bedrohungen in Schutz nehmen. Dennoch blieben die politischen Beziehungen schwierig. Die revisionistische, zunehmend aggressive deutsche Politik gab sich nicht nur mit einer Neuausrichtung der rumänischen Außenpolitik zufrieden, sondern forderte auch einen Wechsel in der Innenpolitik. Deshalb hat Deutschland - ideologisch und finanziell - die extreme Rechte und die antisemitischen rumänischen Gruppierungen unterstützt, die dazu beitrugen, die demokratische Ordnung des Landes zu untergraben. Darüber hinaus hat Deutschland eine aktive Rolle in den inneren Konflikten der deutschen Minderheit gespielt und den Aufbau einer nationalsozialistischen lokalen Bewegung unterstützt bzw. finanziert. Gemäß dem deutschen Historiker Armin Heinen, war Octavian Goga der erste von Nazi-Deutschland finanzierte rumänische Politiker. In den 30er Jahren ist es den Machthabern in Berlin gelungen, die Rumäniendeutschen unter ihre Kontrolle zu bringen. Die Tatsache, dass der Antisemitismus in Deutschland, einem der wichtigen europäischen Machtfaktoren, zur Staatsdoktrin erklärt wurde, hat die Antisemiten auch in anderen Teilen des Kontinents, einschließlich Rumänien, ermutigt. Diese von Deutschland beeinflusste Verstärkung des Antisemitismus, die auch in Rumänien nachvollzogen wurde, hat sogar noch stattgefunden, bevor die deutschen Bemühungen, einen Keil zwischen Rumänien und seinen ehemaligen Alliierten zu treiben, ihre Wirkung entfalteten.
Nach dem Verlust Bessarabiens an die Sowjetunion im Juni 1940, hat die rumänische Regierung Deutschland als einen Verteidiger gegen den von Ungarn und Bulgarien ausgehenden Revisionismus gesehen. Dennoch wurden die rumänischen Hoffnungen enttäuscht, denn Hitler stützte die Territorialansprüche, die von Bulgarien und Ungarn gegenüber Rumänien geltend gemacht wurden. Gleichzeitig begann die Politik der Umsiedlung von Teilen der Bevölkerung; von hier an war es nur noch ein kleiner Schritt bis zu den "Terrain-Säuberungen", den so genannten ethnischen Säuberungen, ein Schritt, der das tragische Schicksal der Juden und Roma bestimmt hat, die während des Zweiten Weltkrieges der rumänischen Herrschaft unterstanden.
Als sich Rumänien am 23. November 1940 den Achsenmächten anschloss, bekannte sich Ion Antonescu uneingeschränkt zu der "deutschen Option". Das Antonescu-Regime hatte die Vision, die verlorenen Gebiete zurückzuerlangen und an der neuen, im Dreimächtepakt skizzierten, internationalen Ordnung teilzuhaben. Die damit verbundene Ankunft des SS-Hauptsturmführers Gustav Richter, Ende April 1941, in Rumänien, sollte schreckliche Folgen für das Schicksal der rumänischen Juden haben. Richter, speziell vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA) entsendet, war ein "Experte" für "jüdische Probleme". Am 16. Mai 1941 berichtete er dem Botschafter von Killinger, dass er die Zustimmung der rumänischen Behörden erhalten habe, an dem Prozess der Rumänisierung, der Koordination der Jüdischen Zentrale (das rumänische Äquivalent für den wenige Monate später gegründeten Judenrat) und an den zukünftigen Deportationen mitzuwirken.
Einen entscheidenden Einfluss auf das Schicksal der jüdischen Bevölkerung in Bessarabien und der Bukowina hatte der Besuch von Antonescu [Anm. des Übersetzers: Ion Antonescu] in München am 12. Juni 1941, bei dem die Details der militärischen Zusammenarbeit zwischen Rumänien und Deutschland verabschiedet wurden. Im Glauben an den bevorstehenden Sieg der Deutschen, informierte Mihai Antonescu im August 1941 die Regierung, dass "er bereits Verhandlungen mit einem hochrangigen Vertreter der deutschen Behörden gehabt hat, die das jüdische Problem von Grund auf angehen wollen, sich aber darüber bewusst sind, dass es dafür letztendlich nur eine internationale Lösung geben kann und sie gleichzeitig bereit sind, Rumänien bei der Vorbereitung dieser Lösung zu unterstützen."
Am 7. August 1941 hat Mihai Antonescu von Himmler gefordert, dass Gustav Richter, der im Juli nach Berlin zurückgekehrt war, nach Bukarest zurückgeschickt wird. Antonescu lobte die Arbeitsweise von Richter und hoffte, wieder mit ihm zusammenarbeiten zu können, "da für das jüdische Problem eine radikale und endgültige internationale Lösung erforderlich ist, bei der man sich auf die deutsche Erfahrung in diesem Bereich stützen kann." Auf Empfehlung von Richter und infolge der Pressionen von Seiten der deutschen Botschaft, haben die rumänischen Behörden die Jüdische Zentrale von Rumänien gegründet, jegliche zionistischen Aktivitäten untersagt, eine Erfassung der "Personen mit jüdischem Blut" durchgeführt und die technischen Vorbereitungen getroffen, um die Juden aus Rumänien in das Vernichtungslager Belzec, im Süd-Osten Polens, zu deportieren. Mehr noch, die groß angelegten Massaker und die Zähigkeit, mit der Antonescu die Endlösung in den befreiten rumänischen Gebieten, und später in Transnistrien, praktizierte, haben Bewunderung unter den Nazis und insbesondere bei Hitler hervorgerufen.
Im Juni 1942, unter dem Eindruck der deutschen Siege in der UdSSR und infolge des Vorstoßes der rumänischen Armee in den Kaukasus und der Überquerung des Don, gab Antonescu seine Zustimmung zur Anwendung der Endlösung für die Juden aus Rumänien. Dies war mit deren Deportation in die von Deutschland kontrollierten Gebiete verbunden. Im Zeitraum Juli - Oktober 1942 wurde die Planung für die Deportation der rumänischen Juden in die Vernichtungslager im Generalgouvernement (Polen unter deutscher Besetzung) fertiggestellt.
Gustav Richter und Radu Lecca, Kommissar der Rumänischen Regierung für Jüdische Probleme, haben gleichermaßen detaillierte Pläne zur Deportierung und Vernichtung von über 250.000 rumänischen Juden in dem Lager Belzec in Polen ausgearbeitet. Folgende Hauptpunkte sollten hierbei Beachtung finden: Logistik und Operationspläne, Desinformations- und Täuschungsmaßnahmen zur Zerstreuung der Befürchtungen der jüdischen Bevölkerung, Klärung einiger Rechtsfragen zwischen Rumänien und Deutschland und die Einbeziehung des lokalen Judenrates. Gemäß der Planung von Richter, sollten die Deportierten ihre rumänische Staatsbürgerschaft mit dem Grenzübertritt verlieren, während die "Arbeitsunfähigen" einer "Sonderbehandlung" unterzogen werden sollten. Entsprechend der von dem RSHA erlassenen Direktiven, hat Richter von Mihai Antonescu eine schriftliche Verpflichtungserklärung erhalten, die dessen Zustimmung zu den Deportationen enthielt. Zum Schluss jedoch, hat die Deportation der Juden aus Rumänien nicht mehr stattgefunden. Botschafter von Killinger hat, in Begleitung von Richter, am 26. November 1942 Mihai Antonescu einen Besuch abgestattet, um von diesem eine Erklärung zu fordern. Der rumänische Außenminister erklärte hierzu, dass Marschall Antonescu "entschieden habe, lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung der Juden aus Transsilvanien zu erwägen, dass aber die Maßnahme zurückgestellt werde." Nach Stalingrad hat die rumänische Regierung Berlin offiziell mitgeteilt, dass "das jüdische Problem in Rumänien nur durch Emigration gelöst werden kann". Antonescu hat dem Druck der Nationalsozialisten nicht nachgegeben, der zunächst von dem deutschen Botschafter, dann aber auch während der Begegnungen im April 1943 mit Hitler und Ribbentrop von diesen ausgeübt wurde, um ihn zu der Einhaltung seiner Verpflichtung zu der Deportation der Juden zu bewegen. Damit hat Antonescu die Juden im Altreich und dem Süden Transsilvaniens vor der Anwendung der Endlösung durch die Nationalsozialisten bewahrt.
Nach dem Verlust Bessarabiens an die Sowjetunion im Juni 1940, hat die rumänische Regierung Deutschland als einen Verteidiger gegen den von Ungarn und Bulgarien ausgehenden Revisionismus gesehen. Dennoch wurden die rumänischen Hoffnungen enttäuscht, denn Hitler stützte die Territorialansprüche, die von Bulgarien und Ungarn gegenüber Rumänien geltend gemacht wurden. Gleichzeitig begann die Politik der Umsiedlung von Teilen der Bevölkerung; von hier an war es nur noch ein kleiner Schritt bis zu den "Terrain-Säuberungen", den so genannten ethnischen Säuberungen, ein Schritt, der das tragische Schicksal der Juden und Roma bestimmt hat, die während des Zweiten Weltkrieges der rumänischen Herrschaft unterstanden.
Als sich Rumänien am 23. November 1940 den Achsenmächten anschloss, bekannte sich Ion Antonescu uneingeschränkt zu der "deutschen Option". Das Antonescu-Regime hatte die Vision, die verlorenen Gebiete zurückzuerlangen und an der neuen, im Dreimächtepakt skizzierten, internationalen Ordnung teilzuhaben. Die damit verbundene Ankunft des SS-Hauptsturmführers Gustav Richter, Ende April 1941, in Rumänien, sollte schreckliche Folgen für das Schicksal der rumänischen Juden haben. Richter, speziell vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA) entsendet, war ein "Experte" für "jüdische Probleme". Am 16. Mai 1941 berichtete er dem Botschafter von Killinger, dass er die Zustimmung der rumänischen Behörden erhalten habe, an dem Prozess der Rumänisierung, der Koordination der Jüdischen Zentrale (das rumänische Äquivalent für den wenige Monate später gegründeten Judenrat) und an den zukünftigen Deportationen mitzuwirken.
Einen entscheidenden Einfluss auf das Schicksal der jüdischen Bevölkerung in Bessarabien und der Bukowina hatte der Besuch von Antonescu [Anm. des Übersetzers: Ion Antonescu] in München am 12. Juni 1941, bei dem die Details der militärischen Zusammenarbeit zwischen Rumänien und Deutschland verabschiedet wurden. Im Glauben an den bevorstehenden Sieg der Deutschen, informierte Mihai Antonescu im August 1941 die Regierung, dass "er bereits Verhandlungen mit einem hochrangigen Vertreter der deutschen Behörden gehabt hat, die das jüdische Problem von Grund auf angehen wollen, sich aber darüber bewusst sind, dass es dafür letztendlich nur eine internationale Lösung geben kann und sie gleichzeitig bereit sind, Rumänien bei der Vorbereitung dieser Lösung zu unterstützen."
Am 7. August 1941 hat Mihai Antonescu von Himmler gefordert, dass Gustav Richter, der im Juli nach Berlin zurückgekehrt war, nach Bukarest zurückgeschickt wird. Antonescu lobte die Arbeitsweise von Richter und hoffte, wieder mit ihm zusammenarbeiten zu können, "da für das jüdische Problem eine radikale und endgültige internationale Lösung erforderlich ist, bei der man sich auf die deutsche Erfahrung in diesem Bereich stützen kann." Auf Empfehlung von Richter und infolge der Pressionen von Seiten der deutschen Botschaft, haben die rumänischen Behörden die Jüdische Zentrale von Rumänien gegründet, jegliche zionistischen Aktivitäten untersagt, eine Erfassung der "Personen mit jüdischem Blut" durchgeführt und die technischen Vorbereitungen getroffen, um die Juden aus Rumänien in das Vernichtungslager Belzec, im Süd-Osten Polens, zu deportieren. Mehr noch, die groß angelegten Massaker und die Zähigkeit, mit der Antonescu die Endlösung in den befreiten rumänischen Gebieten, und später in Transnistrien, praktizierte, haben Bewunderung unter den Nazis und insbesondere bei Hitler hervorgerufen.
Im Juni 1942, unter dem Eindruck der deutschen Siege in der UdSSR und infolge des Vorstoßes der rumänischen Armee in den Kaukasus und der Überquerung des Don, gab Antonescu seine Zustimmung zur Anwendung der Endlösung für die Juden aus Rumänien. Dies war mit deren Deportation in die von Deutschland kontrollierten Gebiete verbunden. Im Zeitraum Juli - Oktober 1942 wurde die Planung für die Deportation der rumänischen Juden in die Vernichtungslager im Generalgouvernement (Polen unter deutscher Besetzung) fertiggestellt.
Gustav Richter und Radu Lecca, Kommissar der Rumänischen Regierung für Jüdische Probleme, haben gleichermaßen detaillierte Pläne zur Deportierung und Vernichtung von über 250.000 rumänischen Juden in dem Lager Belzec in Polen ausgearbeitet. Folgende Hauptpunkte sollten hierbei Beachtung finden: Logistik und Operationspläne, Desinformations- und Täuschungsmaßnahmen zur Zerstreuung der Befürchtungen der jüdischen Bevölkerung, Klärung einiger Rechtsfragen zwischen Rumänien und Deutschland und die Einbeziehung des lokalen Judenrates. Gemäß der Planung von Richter, sollten die Deportierten ihre rumänische Staatsbürgerschaft mit dem Grenzübertritt verlieren, während die "Arbeitsunfähigen" einer "Sonderbehandlung" unterzogen werden sollten. Entsprechend der von dem RSHA erlassenen Direktiven, hat Richter von Mihai Antonescu eine schriftliche Verpflichtungserklärung erhalten, die dessen Zustimmung zu den Deportationen enthielt. Zum Schluss jedoch, hat die Deportation der Juden aus Rumänien nicht mehr stattgefunden. Botschafter von Killinger hat, in Begleitung von Richter, am 26. November 1942 Mihai Antonescu einen Besuch abgestattet, um von diesem eine Erklärung zu fordern. Der rumänische Außenminister erklärte hierzu, dass Marschall Antonescu "entschieden habe, lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung der Juden aus Transsilvanien zu erwägen, dass aber die Maßnahme zurückgestellt werde." Nach Stalingrad hat die rumänische Regierung Berlin offiziell mitgeteilt, dass "das jüdische Problem in Rumänien nur durch Emigration gelöst werden kann". Antonescu hat dem Druck der Nationalsozialisten nicht nachgegeben, der zunächst von dem deutschen Botschafter, dann aber auch während der Begegnungen im April 1943 mit Hitler und Ribbentrop von diesen ausgeübt wurde, um ihn zu der Einhaltung seiner Verpflichtung zu der Deportation der Juden zu bewegen. Damit hat Antonescu die Juden im Altreich und dem Süden Transsilvaniens vor der Anwendung der Endlösung durch die Nationalsozialisten bewahrt.
Der Rückzug Rumäniens aus Bessarabien und der Bukowina im Juni/Juli 1940
Am 23. August 1939 haben Deutschland und die Sowjetunion einen Nichtangriffspakt, den Ribbentrop-Molotow-Pakt, abgeschlossen. Die Sowjets haben auf einem geheimen Zusatzprotokoll bestanden, das die Einflusssphären der beiden Mächte abgrenzte: Mittel- und Südosteuropa, das Gebiet zwischen der Ostsee und dem Schwarzen Meer sowie Finnland, Estland und Lettland befanden sich demnach in der sowjetischen Einflusssphäre, während Litauen mit der Stadt Vilnius (Wilna) dem deutschen Machtbereich zufiel. Deutschland und die Sowjetunion haben anschließend Polen untereinander aufgeteilt. In Südosteuropa haben die Sowjets Bessarabien beansprucht, nachdem Deutschland sein "völliges Desinteresse an dieser Region" bekundet hat. Die deutsche Version des Paktes erwähnte rumänische "Regionen", die an die Sowjetunion abzutreten waren, während die sowjetische Version lediglich Bessarabien benannte. Die Sowjets haben sich später, d. h. in 1940, auf die deutsche Version berufen, um zusätzliche Ansprüche auf die Nordbukowina und das Hertza-Gebiet zu erheben. Der Ribbentrop-Molotow-Pakt hatte die geopolitische Lage Rumäniens verschlechtert, was den Königsrat am 6. September 1939 bewog, die Neutralität des Landes auszurufen. Die rumänische Regierung beschloss am 28. Mai 1940, die Annäherungspolitik an Deutschland zu intensivieren, denn Deutschland wurde als einziger Macht zugetraut, die Sowjets unter Kontrolle zu halten. Diese 180-Grad-Wende in der Außenpolitik wurde von einer noch engeren Zusammenarbeit zwischen der Königsdiktatur und der von Deutschland unterstützten Eisernen Garde begleitet.
Am 26. Juni 1940 haben die Sowjets Rumänien aufgefordert, Bessarabien an die Sowjetunion "zurückzugeben" und ihr die Nordbukowina "abzutreten". Auf Zureden von Deutschland und Italien, hat sich die rumänische Regierung am 28. Juni den sowjetischen Forderungen gebeugt, jedoch verlangt, dass die von den Sowjets gesetzte Frist von vier Tagen für die Evakuierung verlängert wird, um einen geordneten Verlauf der Operation zu ermöglichen. Die Sowjets lehnten diese Forderung jedoch ab. Durch die Kapitulation hat Rumänien ein Territorium von 50.762 Quadratkilometern (44.500 km² in Bessarabien und 6.262 km² in der Nordbukowina) eingebüßt. Die abgetretenen Gebiete hatten 3.776.309 Einwohner, davon waren 53,49 % Rumänen, 10,34 % Russen, 15,3 % Ukrainer und Ruthenen, 7,27 % Juden, 4,91 % Bulgaren, 3,31 % Deutsche und 5,12 % Sonstige.
Die Armeeeinheiten, die Präfekten, die Rekrutierungszentren, Polizei und Gendarmerie und selbst die Pfarrer wurden mit der Evakuierungsaktion betraut. Die Zivilbevölkerung sollte evakuiert werden, nicht jedoch die "nicht kooperativen ethnischen Minderheiten". Die Evakuierung der Reservisten und Paramilitärs bildete die oberste Priorität, gefolgt von der Evakuierung der Zivilbevölkerung. Im Kern, teilten die Evakuierungspläne die millionenstarke Bevölkerung in zwei Gruppen: Privilegierte und Ausgestoßene, wobei man den Letzteren die Rechte gewöhnlicher Bürger entzog.
In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 1940 überquerten sowjetische Truppen die Grenze an fünf Punkten. In den Morgenstunden befanden sich Czernowitz, Hotin, Bălți, Chișinău und Cetatea Albă unter sowjetischer Besetzung. Die sowjetischen Befehlshaber setzten mobile Einheiten in Richtung Pruth in Bewegung, um den rumänischen Evakuierungstruppen den Weg abzuschneiden. Der schneller als vereinbart stattfindende Vorstoß der sowjetischen Armee stellte die aus Bessarabien und der Nordbukowina abziehende rumänische Armee vor ernsthafte Probleme. Obwohl die rumänischen Militärs in ihrer Mehrzahl Sachverstand, Ehrenhaftigkeit und Disziplin bewiesen, kam es in vielen Fällen zur Auflösung ganzer Armeeeinheiten durch groß angelegte Desertionen. Die Auflösungserscheinungen innerhalb einiger Armeeeinheiten gingen so weit, dass Kriegsgerät in großem Umfang einfach hinter den Evakuierungslinien zurückgelassen wurde. Am 3. Juli 1940, 14:00 Uhr, haben die Sowjets die neue rumänisch-sowjetische Grenze für endgültig geschlossen erklärt.
Eine vorherrschende Legende der rumänischen Geschichtsschreibung über den Zeitraum 28. Juni - 3. Juli 1940 besagte, dass es den Juden in Bessarabien und der Nordbukowina an der nötigen Loyalität gegenüber den abziehenden rumänischen Truppen und der Zivilverwaltung gefehlt habe. Dieses - wenn auch falsche - Argument wurde verwendet, um die späteren rumänischen Aktionen gegen die Juden zu rechtfertigen. Zahlreiche Dokumente aus Militär- und Zivilarchiven belegen, dass sich tatsächlich einige Juden aus Bessarabien und der Nordbukowina an antirumänischen/prosowjetischen Aktionen beteiligt haben. Nach Auffassung einiger Historiker stützt deshalb die große Anzahl belastender Dokumente die historische Erkenntnis, dass die Einstellung der Juden in Bessarabien und der Bukowina antirumänisch gewesen sei.
Eine kritische Würdigung dieser Dokumente führt jedoch zu einer völlig anderen Schlussfolgerung. In erster Linie, enthalten viele dieser so genannten belastenden Dokumente pauschale Werturteile und Anklagen zu Lasten ganzer Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel, "die Juden aus der Bukowina", "die Juden aus Chișinău", "die jüdische Bevölkerung aus Bălți" und "die Juden und Kommunisten aus Rumänien". Darüber hinaus waren in den örtlich verfassten Berichten konkrete Ereignisse und Namen entweder selten oder gar nicht vermerkt. Wenn man zudem berücksichtigt, unter welchen dramatischen Bedingungen diese Dokumente verfasst worden sind, dann wird klar, dass sie in unzähligen Fällen auf Gerüchten und Übertreibungen basieren, denn viele Mitglieder aus der im Rückzug befindlichen Armee und Zivilverwaltung witterten hinter jeder Ecke "Kommunisten", "Juden" und "jüdische Kommunisten" bzw. "kommunistische Juden". Diese Entstellungen sollten auch die fehlerhafte Organisation des Rückzugs verschleiern. Wären die Juden tatsächlich in großem Umfang illoyal gegenüber den Rumänen gewesen, dann hätten sie sich nicht, wie häufig geschehen, an der Seite der rumänischen Truppen zurückgezogen. Die Angst vor der sowjetischen Besetzung war unter den Rumänen genauso verbreitet wie unter den Juden, aber viele von ihnen wurden von den rumänischen Behörden daran gehindert, sich den Evakuierungskolonnen anzuschließen. In manchen Gebieten in Bessarabien und der Nordbukowina wurde die Rote Armee von den Ukrainern mit Begeisterung empfangen. Aber die diesbezüglichen Berichte unterscheiden nicht zwischen Juden und Ukrainern; so ist es unmöglich, den Umfang der Teilnahme von Juden an diesen Bekundungen einzuschätzen. Es gab selbst solche Fälle, wo Rumänen die Sowjets mit offenen Armen in Bessarabien und der Nordbukowina empfangen haben.
Ungeachtet dessen, verbreiteten die rumänischen Behörden die Legende von der Kollektivschuld der Juden, was zu einer Serie von antijüdischen Angriffen während des rumänischen Rückzuges aus Bessarabien und der Bukowina führte. Diese Angriffe ereigneten sich sowohl in den abgetretenen Gebieten als auch in der Moldau-Region des Altreiches. Diese Aktionen gingen von unten nach oben, es waren eher kleine Gruppen und einzelne Personen, die sich daran beteiligten. Gewöhnlich ging es um das Ausleben antisemitischer Gefühle, die Wut über die erlittene rückzugsbedingte Erniedrigung und die Suche nach einem Sündenbock. Dennoch hatte die Brutalität keine einheitliche Zielrichtung. Es waren Zornausbrüche gegen einige jüdische Bürger, die sich dem Rückzug der Truppen und der rumänischen Zivilverwaltung anschlossen.
Es gibt keine Belege dafür, dass jüdische Offiziere ihre Einheiten während des Rückzuges aus Bessarabien und der Nordbukowina im Stich gelassen hätten, und es haben prozentual nicht mehr jüdische Soldaten den Rückzug zur Desertion genutzt als rumänische. Dennoch gilt als bewiesen, dass Soldaten der rumänischen Armee viele jüdische Rumänen geschlagen und getötet haben; selbst jüdische Kameraden wurden nicht verschont. Mehr noch, bis Mitte Juli 1940, wurden Juden, die per Bahn in die Moldau-Region reisten, von Soldaten und Zivilisten physisch traktiert. Die Gewalttätigkeiten erreichten einen Umfang, der die Regierung dazu bewog, bewaffnete Soldaten zu entsenden, um in Zügen und Bahnhöfen zu patrouillieren und umherstreifende Soldaten zu verhaften. Weiterhin plünderten und zerstörten rumänische Militärs jüdisches Eigentum. Aber die schwerwiegendsten Aktionen der rumänischen Armee waren die Morde von Dorohoi und Galați, beides Orte mit einem bedeutenden jüdischen Bevölkerungsanteil.
Die Angriffe auf die Juden in Dorohoi begannen am 1. Juli 1940 auf dem Friedhof von Dorohoi, wo rumänische Soldaten zehn jüdische Soldaten ermordeten, die an dem Begräbnis eines Kameraden teilnahmen, der ums Leben kam, als er seinen rumänischen Vorgesetzten verteidigte. Die rumänischen Soldaten setzten dann das Gemetzel fort und verwundeten und töteten eine große Zahl von Zivilpersonen (offiziell wurden 53 ermordete Juden genannt) in der ganzen Stadt. Die Untersuchungen der Morde ergaben, dass die rumänischen Soldaten vorsätzlich Märchen über einen angeblichen Angriff der Juden von Dorohoi auf die rumänische Armee in die Welt setzten und Gerüchte über eine sowjetische Offensive streuten, um die Truppen bewusst in Panik zu versetzen. Keiner der Täter wurde jedoch vor ein Militärgericht gestellt. Die rumänische Armee war für eine weit größere Zahl an zivilen Opfern am 30. Juni 1940 in Galați verantwortlich, einem wichtigen Evakuierungszentrum während des Rückzuges aus Bessarabien. Über 10.000 Evakuierte drängten sich in der Stadt, als abziehende Soldaten der rumänischen Armee einfach das Feuer auf eine Gruppe von Zivilisten eröffneten und dabei ca. 300 Menschen, in der Mehrzahl Juden, töteten. Die genaue Zahl der während der Zeit des Rückzuges aus Bessarabien und der Bukowina in der Moldau-Region getöteten Juden variiert zwischen 136 (davon wurden 99 Leichen identifiziert) und einigen Hundert.
Der Verlust Bessarabiens, der Nordbukowina und des Hertza-Gebietes beschleunigte die Annäherung Rumäniens an Deutschland und die Königsdiktatur entschied sich für die Regierungsbeteiligung der Eisernen Garde. Zur gleichen Zeit entstand der absurde, gleichwohl aber volkstümliche Mythos, dass den Juden die Verantwortung für die Kapitulation zufiele. Diese zwei Elemente verstärkten den reaktionären und judenfeindlichen Charakter der Königsdiktatur.
Am 4. Juli 1940 wurde die Regierung Gigurtu berufen, die sofort mit der Durchführung einiger Diskriminierungsmaßnahmen gegen die Juden begann, angefangen mit einer von Carol II. vorgeschlagenen Regierungsverordnung "zum rechtlichen Status der in Rumänien wohnhaften Juden". Dieser Gesetzesentwurf unterteilte die Juden in verschiedene Kategorien und hob Rechte und Pflichten auf, die sie zuvor hatten. So wurde beispielsweise die Wehrpflicht durch eine Verpflichtung ersetzt, zusätzliche Steuern zu entrichten und gemeinnützige Arbeiten zu leisten. Als Deutschland Vorbereitungen traf, Rumänien zu zwingen, Nordtranssilvanien an Ungarn abzutreten, schwächte die Königsdiktatur die nationale Einheit weiterhin, indem sie den jüdischen Bürgern in Rumänien den Krieg erklärte. Der Sturz des Regimes Anfang September 1940, bereitete den Weg für die noch härtere Diktatur unter Antonescu, der Verringerung der ohnehin wenigen Bürgerrechte, die während der Königsdiktatur noch bestanden und den staatlich organisierten Genozid an den Juden. Die Anfänge dieses Völkermordes können auf die Ereignisse zurückgeführt werden, die im Sommer 1940 während des rumänischen Rückzuges aus Bessarabien und der Nordbukowina stattfanden.
Am 26. Juni 1940 haben die Sowjets Rumänien aufgefordert, Bessarabien an die Sowjetunion "zurückzugeben" und ihr die Nordbukowina "abzutreten". Auf Zureden von Deutschland und Italien, hat sich die rumänische Regierung am 28. Juni den sowjetischen Forderungen gebeugt, jedoch verlangt, dass die von den Sowjets gesetzte Frist von vier Tagen für die Evakuierung verlängert wird, um einen geordneten Verlauf der Operation zu ermöglichen. Die Sowjets lehnten diese Forderung jedoch ab. Durch die Kapitulation hat Rumänien ein Territorium von 50.762 Quadratkilometern (44.500 km² in Bessarabien und 6.262 km² in der Nordbukowina) eingebüßt. Die abgetretenen Gebiete hatten 3.776.309 Einwohner, davon waren 53,49 % Rumänen, 10,34 % Russen, 15,3 % Ukrainer und Ruthenen, 7,27 % Juden, 4,91 % Bulgaren, 3,31 % Deutsche und 5,12 % Sonstige.
Die Armeeeinheiten, die Präfekten, die Rekrutierungszentren, Polizei und Gendarmerie und selbst die Pfarrer wurden mit der Evakuierungsaktion betraut. Die Zivilbevölkerung sollte evakuiert werden, nicht jedoch die "nicht kooperativen ethnischen Minderheiten". Die Evakuierung der Reservisten und Paramilitärs bildete die oberste Priorität, gefolgt von der Evakuierung der Zivilbevölkerung. Im Kern, teilten die Evakuierungspläne die millionenstarke Bevölkerung in zwei Gruppen: Privilegierte und Ausgestoßene, wobei man den Letzteren die Rechte gewöhnlicher Bürger entzog.
In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 1940 überquerten sowjetische Truppen die Grenze an fünf Punkten. In den Morgenstunden befanden sich Czernowitz, Hotin, Bălți, Chișinău und Cetatea Albă unter sowjetischer Besetzung. Die sowjetischen Befehlshaber setzten mobile Einheiten in Richtung Pruth in Bewegung, um den rumänischen Evakuierungstruppen den Weg abzuschneiden. Der schneller als vereinbart stattfindende Vorstoß der sowjetischen Armee stellte die aus Bessarabien und der Nordbukowina abziehende rumänische Armee vor ernsthafte Probleme. Obwohl die rumänischen Militärs in ihrer Mehrzahl Sachverstand, Ehrenhaftigkeit und Disziplin bewiesen, kam es in vielen Fällen zur Auflösung ganzer Armeeeinheiten durch groß angelegte Desertionen. Die Auflösungserscheinungen innerhalb einiger Armeeeinheiten gingen so weit, dass Kriegsgerät in großem Umfang einfach hinter den Evakuierungslinien zurückgelassen wurde. Am 3. Juli 1940, 14:00 Uhr, haben die Sowjets die neue rumänisch-sowjetische Grenze für endgültig geschlossen erklärt.
Eine vorherrschende Legende der rumänischen Geschichtsschreibung über den Zeitraum 28. Juni - 3. Juli 1940 besagte, dass es den Juden in Bessarabien und der Nordbukowina an der nötigen Loyalität gegenüber den abziehenden rumänischen Truppen und der Zivilverwaltung gefehlt habe. Dieses - wenn auch falsche - Argument wurde verwendet, um die späteren rumänischen Aktionen gegen die Juden zu rechtfertigen. Zahlreiche Dokumente aus Militär- und Zivilarchiven belegen, dass sich tatsächlich einige Juden aus Bessarabien und der Nordbukowina an antirumänischen/prosowjetischen Aktionen beteiligt haben. Nach Auffassung einiger Historiker stützt deshalb die große Anzahl belastender Dokumente die historische Erkenntnis, dass die Einstellung der Juden in Bessarabien und der Bukowina antirumänisch gewesen sei.
Eine kritische Würdigung dieser Dokumente führt jedoch zu einer völlig anderen Schlussfolgerung. In erster Linie, enthalten viele dieser so genannten belastenden Dokumente pauschale Werturteile und Anklagen zu Lasten ganzer Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel, "die Juden aus der Bukowina", "die Juden aus Chișinău", "die jüdische Bevölkerung aus Bălți" und "die Juden und Kommunisten aus Rumänien". Darüber hinaus waren in den örtlich verfassten Berichten konkrete Ereignisse und Namen entweder selten oder gar nicht vermerkt. Wenn man zudem berücksichtigt, unter welchen dramatischen Bedingungen diese Dokumente verfasst worden sind, dann wird klar, dass sie in unzähligen Fällen auf Gerüchten und Übertreibungen basieren, denn viele Mitglieder aus der im Rückzug befindlichen Armee und Zivilverwaltung witterten hinter jeder Ecke "Kommunisten", "Juden" und "jüdische Kommunisten" bzw. "kommunistische Juden". Diese Entstellungen sollten auch die fehlerhafte Organisation des Rückzugs verschleiern. Wären die Juden tatsächlich in großem Umfang illoyal gegenüber den Rumänen gewesen, dann hätten sie sich nicht, wie häufig geschehen, an der Seite der rumänischen Truppen zurückgezogen. Die Angst vor der sowjetischen Besetzung war unter den Rumänen genauso verbreitet wie unter den Juden, aber viele von ihnen wurden von den rumänischen Behörden daran gehindert, sich den Evakuierungskolonnen anzuschließen. In manchen Gebieten in Bessarabien und der Nordbukowina wurde die Rote Armee von den Ukrainern mit Begeisterung empfangen. Aber die diesbezüglichen Berichte unterscheiden nicht zwischen Juden und Ukrainern; so ist es unmöglich, den Umfang der Teilnahme von Juden an diesen Bekundungen einzuschätzen. Es gab selbst solche Fälle, wo Rumänen die Sowjets mit offenen Armen in Bessarabien und der Nordbukowina empfangen haben.
Ungeachtet dessen, verbreiteten die rumänischen Behörden die Legende von der Kollektivschuld der Juden, was zu einer Serie von antijüdischen Angriffen während des rumänischen Rückzuges aus Bessarabien und der Bukowina führte. Diese Angriffe ereigneten sich sowohl in den abgetretenen Gebieten als auch in der Moldau-Region des Altreiches. Diese Aktionen gingen von unten nach oben, es waren eher kleine Gruppen und einzelne Personen, die sich daran beteiligten. Gewöhnlich ging es um das Ausleben antisemitischer Gefühle, die Wut über die erlittene rückzugsbedingte Erniedrigung und die Suche nach einem Sündenbock. Dennoch hatte die Brutalität keine einheitliche Zielrichtung. Es waren Zornausbrüche gegen einige jüdische Bürger, die sich dem Rückzug der Truppen und der rumänischen Zivilverwaltung anschlossen.
Es gibt keine Belege dafür, dass jüdische Offiziere ihre Einheiten während des Rückzuges aus Bessarabien und der Nordbukowina im Stich gelassen hätten, und es haben prozentual nicht mehr jüdische Soldaten den Rückzug zur Desertion genutzt als rumänische. Dennoch gilt als bewiesen, dass Soldaten der rumänischen Armee viele jüdische Rumänen geschlagen und getötet haben; selbst jüdische Kameraden wurden nicht verschont. Mehr noch, bis Mitte Juli 1940, wurden Juden, die per Bahn in die Moldau-Region reisten, von Soldaten und Zivilisten physisch traktiert. Die Gewalttätigkeiten erreichten einen Umfang, der die Regierung dazu bewog, bewaffnete Soldaten zu entsenden, um in Zügen und Bahnhöfen zu patrouillieren und umherstreifende Soldaten zu verhaften. Weiterhin plünderten und zerstörten rumänische Militärs jüdisches Eigentum. Aber die schwerwiegendsten Aktionen der rumänischen Armee waren die Morde von Dorohoi und Galați, beides Orte mit einem bedeutenden jüdischen Bevölkerungsanteil.
Die Angriffe auf die Juden in Dorohoi begannen am 1. Juli 1940 auf dem Friedhof von Dorohoi, wo rumänische Soldaten zehn jüdische Soldaten ermordeten, die an dem Begräbnis eines Kameraden teilnahmen, der ums Leben kam, als er seinen rumänischen Vorgesetzten verteidigte. Die rumänischen Soldaten setzten dann das Gemetzel fort und verwundeten und töteten eine große Zahl von Zivilpersonen (offiziell wurden 53 ermordete Juden genannt) in der ganzen Stadt. Die Untersuchungen der Morde ergaben, dass die rumänischen Soldaten vorsätzlich Märchen über einen angeblichen Angriff der Juden von Dorohoi auf die rumänische Armee in die Welt setzten und Gerüchte über eine sowjetische Offensive streuten, um die Truppen bewusst in Panik zu versetzen. Keiner der Täter wurde jedoch vor ein Militärgericht gestellt. Die rumänische Armee war für eine weit größere Zahl an zivilen Opfern am 30. Juni 1940 in Galați verantwortlich, einem wichtigen Evakuierungszentrum während des Rückzuges aus Bessarabien. Über 10.000 Evakuierte drängten sich in der Stadt, als abziehende Soldaten der rumänischen Armee einfach das Feuer auf eine Gruppe von Zivilisten eröffneten und dabei ca. 300 Menschen, in der Mehrzahl Juden, töteten. Die genaue Zahl der während der Zeit des Rückzuges aus Bessarabien und der Bukowina in der Moldau-Region getöteten Juden variiert zwischen 136 (davon wurden 99 Leichen identifiziert) und einigen Hundert.
Der Verlust Bessarabiens, der Nordbukowina und des Hertza-Gebietes beschleunigte die Annäherung Rumäniens an Deutschland und die Königsdiktatur entschied sich für die Regierungsbeteiligung der Eisernen Garde. Zur gleichen Zeit entstand der absurde, gleichwohl aber volkstümliche Mythos, dass den Juden die Verantwortung für die Kapitulation zufiele. Diese zwei Elemente verstärkten den reaktionären und judenfeindlichen Charakter der Königsdiktatur.
Am 4. Juli 1940 wurde die Regierung Gigurtu berufen, die sofort mit der Durchführung einiger Diskriminierungsmaßnahmen gegen die Juden begann, angefangen mit einer von Carol II. vorgeschlagenen Regierungsverordnung "zum rechtlichen Status der in Rumänien wohnhaften Juden". Dieser Gesetzesentwurf unterteilte die Juden in verschiedene Kategorien und hob Rechte und Pflichten auf, die sie zuvor hatten. So wurde beispielsweise die Wehrpflicht durch eine Verpflichtung ersetzt, zusätzliche Steuern zu entrichten und gemeinnützige Arbeiten zu leisten. Als Deutschland Vorbereitungen traf, Rumänien zu zwingen, Nordtranssilvanien an Ungarn abzutreten, schwächte die Königsdiktatur die nationale Einheit weiterhin, indem sie den jüdischen Bürgern in Rumänien den Krieg erklärte. Der Sturz des Regimes Anfang September 1940, bereitete den Weg für die noch härtere Diktatur unter Antonescu, der Verringerung der ohnehin wenigen Bürgerrechte, die während der Königsdiktatur noch bestanden und den staatlich organisierten Genozid an den Juden. Die Anfänge dieses Völkermordes können auf die Ereignisse zurückgeführt werden, die im Sommer 1940 während des rumänischen Rückzuges aus Bessarabien und der Nordbukowina stattfanden.
Die antisemitische Propaganda und die offizielle Rhetorik zur "Jüdisch-Bolschewistischen Bedrohung"
Der "Jüdische Bolschewismus", eines der zentralen Motive der faschistischen Ideologie, ordnet das Bündnis zwischen Juden und Kommunisten den Ursprüngen der kommunistischen Bewegung (Bolschewistische Revolution) zu, und betrachtet die Juden als die wahren Anstifter und Hauptschuldigen an der Unterwanderung der öffentlichen Ordnung. Der Begriff der Demokratie wurde von bestimmten Kritikern häufig mit "jüdisch-freimaurerischen" und "plutokratischen" Konzepten in Zusammenhang gebracht und damit als von den Juden beherrscht und nur ihnen dienlich diffamiert. Der Terminus "Jüdischer Bolschewismus" war in erster Linie eine Propagandabotschaft, geeignet, eine Kluft zwischen die Menschen zu treiben und stand in keiner Verbindung zu der Anzahl der jüdischen Mitglieder in der Kommunistischen Partei. Einerseits war die Mitgliederzahl der PCR zwischen 1938 und 1944 sehr niedrig - am 23. August 1944 zählte die Kommunistische Partei lediglich 1.000 Mitglieder, von denen 300 Juden waren; andererseits war die PCR nach 1924 verboten und hatte daher einen sehr begrenzten politischen Einfluss.
Die jüdische Bevölkerung litt unter der Herrschaft der UdSSR und der sowjetischen Besetzung seit Sommer 1940, was klar aus den noch erhaltenen Listen hervorgeht, die über die aus Bessarabien und der Bukowina deportierten jüdischen Bürger Auskunft geben. Die sowjetischen Deportationen richteten sich nach ideologischen "Klassenkampf"-Kriterien. Mit anderen Worten, gerieten Wohlhabende und Mitglieder "bürgerlicher" Parteien in das Schussfeld der Sowjets: Zionisten, jüdische Händler und Mitglieder der Liberalen Partei und der Nationalen Bauernpartei. Mehr noch, während der kommunistischen Periode in Rumänien tauchten immer wieder in Parteidokumenten Informationen über den Holocaust auf. Die Hinweise verschwiegen jedoch absichtlich die jüdischen Opfer oder erwähnten sie nur indirekt, wobei die Juden als "kohabitierende Minderheit" bezeichnet wurden. "Jüdischer Bolschewismus" und "Jüdischer Kommunismus" sind daher keine Begriffe, die eine Bewertung oder zumindest Erklärung des Kommunismus als politische Bewegung zulassen, weder in der Form als Parteiorganisation, noch in seiner politischen Struktur in Rumänien. Sie waren damals und sind heute Begriffe der antisemitischen, nationalistischen und totalitären Propaganda.
Die jüdische Bevölkerung litt unter der Herrschaft der UdSSR und der sowjetischen Besetzung seit Sommer 1940, was klar aus den noch erhaltenen Listen hervorgeht, die über die aus Bessarabien und der Bukowina deportierten jüdischen Bürger Auskunft geben. Die sowjetischen Deportationen richteten sich nach ideologischen "Klassenkampf"-Kriterien. Mit anderen Worten, gerieten Wohlhabende und Mitglieder "bürgerlicher" Parteien in das Schussfeld der Sowjets: Zionisten, jüdische Händler und Mitglieder der Liberalen Partei und der Nationalen Bauernpartei. Mehr noch, während der kommunistischen Periode in Rumänien tauchten immer wieder in Parteidokumenten Informationen über den Holocaust auf. Die Hinweise verschwiegen jedoch absichtlich die jüdischen Opfer oder erwähnten sie nur indirekt, wobei die Juden als "kohabitierende Minderheit" bezeichnet wurden. "Jüdischer Bolschewismus" und "Jüdischer Kommunismus" sind daher keine Begriffe, die eine Bewertung oder zumindest Erklärung des Kommunismus als politische Bewegung zulassen, weder in der Form als Parteiorganisation, noch in seiner politischen Struktur in Rumänien. Sie waren damals und sind heute Begriffe der antisemitischen, nationalistischen und totalitären Propaganda.
Der Holocaust in Rumänien
Die national-legionäre Regierung kam am 14. September 1940 an die Macht und ihr gehörten 15 von der Eisernen Garde nominierte Minister an. Bereits am 20. September 1940 besetzten Mitglieder der Garde die Präfekten-Posten - d. h. die Schlüsselstellungen - in 45 Landkreisen. Anhänger von Antonescu berichteten, dass die Führung der Legion bezüglich der Juden drei Ziele verfolgte: Rache, Errichtung eines Terrorregimes und Zugriff auf die Vermögen der Juden. Unmittelbar nach der Übernahme der Regierungsmacht, begannen die Legionäre die Juden zu misshandeln - physisch, aber auch in beruflicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Dennoch spiegelte der Antisemitismus der national-legionären Regierung eine in der Gesellschaft breit angelegte Grundstimmung wieder, die in den 30er Jahren in Rumänien entstanden ist. Die antisemitische Gesetzgebung der national-legionären Regierung kam daher nicht alleine auf direkten Druck von deutscher Seite zu Stande.
Im Herbst des Jahres 1940 brach zwischen Antonescu und den Legionären ein heftiger Machtkampf aus, der in der Rebellion der Legionäre und dem Pogrom von Bukarest im Januar 1941 gipfelte. Vorher jedoch, im gleichen Monat, fand ein Treffen zwischen Antonescu und Hitler statt und Antonescu erhielt dessen Zustimmung, die Legion von der Macht zu entfernen. Die Tage vor der Rebellion der Legionäre gegen Antonescu und dem Pogrom von Bukarest, die parallel stattfanden, waren von extrem heftigen antisemitischen Äußerungen des Propagandaapparates der Legion gekennzeichnet. Während des Pogroms wurden nahezu 2.000 Juden missbräuchlich verhaftet und später in die 14 Folterzellen dieser Organisation verbracht. Insgesamt wurden während des Pogroms von Bukarest 121 Juden ermordet. Neben den Morden, bildeten auch Synagogen und jüdische Häuser ein Angriffsziel für die Legionäre und so zerstörten sie 1.274 Wohn- und Geschäftshäuser.
Die Armee erstickte die Rebellion der Legionäre und am Schluss triumphierte Antonescu. Sein nachfolgendes Regime, voller ideologischer Widersprüche und bemerkenswert unterschiedlich zu den übrigen faschistischen Regimen in Europa, bleibt schwer einzuordnen. Ebenso wie andere faschistische Regierungen, löste er das Parlament auf, schloss sich den Achsenmächten an, erließ eine antisemitische und rassistische Gesetzgebung und praktizierte die "Endlösung" in bestimmten Teilen des Landes. Zur gleichen Zeit jedoch, vernichtete er die nationalistische rumänische Bewegung der Eisernen Garde und verurteilte ihre terroristischen Methoden. Dennoch hat Antonescu die Zielrichtung des extremistischen rumänischen Nationalismus nicht verändert, sondern vielmehr versucht, diesen zu vereinnahmen. Deswegen waren die politische Ausrichtung des neuen Regimes, dessen Führungsmethoden und ideologische Denkmuster spezifisch rumänisch und somit keine Importe aus Deutschland. Selbst ohne Legionäre, hat sich das Antonescu-Regime zu dem antisemitischen Erbe der Eisernen Garde bekannt und den Angriff auf die Juden und die humanistischen Werte fortgesetzt.
Ion Antonescu setze das fort, was der Nationale Legionärsstaat bereits begonnen hatte, nämlich die Evakuierung der Juden aus den Dörfern und Kleinstädten. Am 18. Juni 1941 erließ er den Befehl, diese Juden in die Kreis- und Provinzstädte auszusiedeln. Gleichzeitig sollten die in dem Gebiet zwischen Sereth und Pruth ansässigen männlichen Juden, im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, in das Lager von Târgu Jiu, im Süden Rumäniens, interniert werden. Bis zum 31. Juli 1941 stieg die Zahl der Umgesiedelten auf 40.000 Menschen, was der "Säuberung" von 441 Dörfern und Kleinstädten entsprach. Die Juden wurden von Juli/August an genötigt, ein Juden-Kennzeichen zu tragen, wenn auch dieser Erlass von Antonescu am 9. September 1941 aufgehoben wurde. Dies galt jedoch nicht für die Juden aus Bessarabien, der Bukowina und Transnistrien, deren Verpflichtung ein Juden-Kennzeichen zu tragen, in einem Sondererlass geregelt wurde.
Die physische Vernichtung der Juden in Rumänien, die "Terrain-Säuberung", fing mit dem Pogrom von Iași an. Die "Terrain-Säuberung" war das rumänische Äquivalent zur "Endlösung" und verfolgte das Ziel, die Juden in Bessarabien, der Bukowina und der Moldau-Region zu liquidieren.
Im Juni 1941 lebten in Iași 45.000 Juden. Ion Antonescu befahl, Iași von Juden zu säubern und erließ ein Dekret, die Juden zu eliminieren, falls diese das Feuer auf rumänische oder deutsche Soldaten eröffnen sollten. Die Rumänische Armee und der Nachrichtendienst (SSI) bereiteten das Terrain für das Pogrom von Iași vor und boten den Vorwand für die Bestrafung der jüdischen Bevölkerung der Stadt, während die dort stationierten Einheiten der deutschen Wehrmacht den rumänischen Behörden dabei assistierten. Offizielle rumänische Dokumente stellten die Juden von Iași als Kollaborateure der "sowjetischen Feinde" dar und rechtfertigten so die Repressalien.
Im erster Linie beteiligte sich an der Jagd auf die Juden, in der Nacht vom 28./29. Juni, die Polizei von Iași, mit Unterstützung durch andere Polizei- und Gendarmerieeinheiten aus Bessarabien. Dennoch begingen auch Soldaten und Zivilisten Verbrechen und Plünderungen. Der Organisierung des Pogroms von Iași lagen fünf Elemente zu Grunde: Verbreitung von Gerüchten, wonach Juden auf die Armee geschossen hätten, Vorwarnung der rumänischen Einwohner über die bevorstehenden Ereignisse, Sicherstellung der Zusammenarbeit zwischen der Bevölkerung und den Sicherheitskräften, Kennzeichnung der so genannten christlichen und jüdischen Häuser und - nicht zuletzt - Aufhetzung der Randalierer zu Morden, Vergewaltigungen und Plünderungen. Im Verlauf des Pogroms haben die rumänischen Behörden die Kontrolle über die Ereignisse verloren und die Stadt verwandelte sich in ein riesiges Areal, in dem rumänische und deutsche Soldaten, Gendarmen und Polizisten, organisierte und unorganisierte Zivilisten, Juden jagten, sie beraubten und ermordeten. Deutsche Soldaten, die zur Verhaftung von Juden abkommandiert waren, begingen die gleichen Gräueltaten, wie ihre rumänischen Kollegen.
Nach dem Massaker wurden die Juden in zwei Züge verfrachtet, die als Bestimmungsziel andere Landesteile hatten. Bis zu 150 Juden, viele davon verwundet, wurden in Eisenbahnwaggons gepfercht, die nur eine Kapazität von maximal 40 Personen hatten. Aus dem Todeszug, in dem sich ca. 5.000 Juden befanden und der von Iași in Richtung Călărași fuhr, erreichten nur 1.011 Menschen lebend das Ziel. (Die rumänische Polizei hat nur 1.258 Leichen gezählt, aber Hunderte Tote wurden unterwegs aus dem Zug geworfen.) In den Todeszug in Richtung Podu Iloaiei wurden bis zu 2.700 Juden verladen, von denen nur 700 lebend ankamen. In den offiziellen Berichten der rumänischen Behörden hieß es, dass ca. 1.900 Juden den Zug bestiegen hätten und "nur" 1.194 gestorben seien. Nach dem Pogrom führte die Jüdische Gemeinde eine Zählung durch, die ergab, dass 14.850 Juden umgekommen sind. Im Unterschied zum Nachrichtendienst SSI, der den Tod von nur 13.266 Juden bestätigte, berichtete das Arbeitsdienst-Rekrutierungsbüro der Rumänischen Armee von Iași, dass 13.868 Juden unauffindbar seien.
Nach dem Pogrom von Iași erließ Marschall Antonescu den Befehl, einen Teil der Juden aus Bessarabien und der Bukowina auszurotten und den Rest zu deportieren. Er wählte die Gendarmerie und die Armee zur Durchführung dieser Aufgaben aus. Die praktische Umsetzung des Befehls begann am 9. Juli. Der rumänischen Gendarmerie wurde einige Tage vor dem 21. Juni 1941 befohlen, drei Orte in der Moldau-Region zu "säubern": Roman, Fălticeni und Galați. In Roman informierte der Generalinspektor der Gendarmerie, General Constantin (Piki) Vasiliu, dass die Aufgabe der Gendarmen darin bestünde, alle Juden im ländlichen Raum auf der Stelle auszurotten und die sich in den Städten aufhaltenden Juden in Ghettos einzusperren.
Die rumänische Armee und Gendarmerie haben anschließend Tausende Juden aus der Bukowina exekutiert, und zwar in Czernowitz, Hertza, Siret, Dornești, Ciudei, Storojineț, Ropcea, Iordănești, Pătrăuți, Panca, Broscăuți, Stăneștii de Sus, Stăneștii de Jos, Jadova Nouă, Jadova Veche, Costești, Hlinița, Budineț, Cireș Vijnița und Rostochi-Vijnița, Zoniachie, Rapujineț und Cotmani [und zig anderen Orten, Anm. d. Übers.]. Weiterhin waren rumänische Armee und Gendarmerie an Massenermordungen von Juden aus Bessarabien beteiligt, und zwar in Hotin, Noua Sulița, Edineți, Pârlita, Bălți, Briceni, Lipcani, Fălești, Mărculești, Florești, Gura-Camenca, Gura-Căinari, Lincăuți, Cepelăuți-Hotin, Climăuți-Soroca, Cetatea Albă, Comova, Grigoriefca, Storojineț, Chișinău und zig anderen Orten. Jedes Mal, wenn die rumänischen Truppen plünderten oder es ihnen nicht gelang, die Spuren ihrer Massenexekutionen zu vernichten und sie die Leichen vielmehr offen liegen ließen, beschwerten sich die deutschen Truppen, einschließlich der Einsatzgruppen, über die "Planlosigkeit" der Rumänen, und nicht etwa über die eigentlichen Verbrechen.
Ende Juli begannen die rumänischen Behörden, Zigtausende Juden in das Gebiet jenseits des Dnister, bald darauf Transnistrien genannt, zu deportieren. Bis zum Monatsende wurden ca. 25.000 Juden von Einheiten der Rumänischen Armee aus der Nordbukowina und Bessarabien in den Umkreis von Coslov, einem Dorf am Ufer des Dnister, konzentriert. Unmittelbar nachdem die deutsch-rumänischen Verbände in die Ukraine vorgedrungen sind, wurden diese Juden am 24. Juli über den Fluss getrieben. Die deutschen Militärbehörden drängten jedoch die Menschenkolonnen zurück nach Bessarabien. Im Gegenzug wies die rumänische 4. Armee ihre Gendarmerieeinheiten an, die Juden als Rückkehrer aus der Ukraine zu behandeln, sie abzuweisen und über den Fluss zurückzuschicken. Dieser Konflikt zwischen der deutschen und der rumänischen Armee drang bis zu den Führungen beider Staaten vor; die deutsche Seite setzte sich jedoch durch. Ca. 32.000 Juden sind während dieser überstürzten Deportationen gestorben; zwischen 8.000 und 20.000 wurden auf der ukrainischen Seite des Dnister getötet und die Mehrzahl der Überlebenden wurde im Lager von Vertujeni eingesperrt. In der Folge beschloss der rumänische Generalstab, die Deportationen, bis zu einer abschließenden Klärung des Status dieses von Rumänien beanspruchten ukrainischen Gebietes, einzustellen. Deshalb ordnete Ion Antonescu die Einrichtung einiger provisorischer Lager und Ghettos in Bessarabien an. Bis zur Wiederaufnahme der Deportationen, richteten die rumänischen Behörden das Ghetto von Chișinău und einige Dutzend Lager und Ghettos ein, aus denen die Juden später in sieben größere Lager verlegt wurden. Bis Ende August befanden sich in diesen Lagern bereits ca. 80.000 Juden: 10.356 in Secureni, 11.762 in Edineți, 2.634 in Limbenii Noi, 3.072 in Rășcani, 3.253 in Răuțel, 22.969 in Vertujeni, 11.000 in Măruculești, 11.525 in Chișinău und in den kleineren Ghettos in Südbessarabien.
Im Anschluss an diese Deportationen und Exekutionen fassten Ion und Mihai Antonescu den Entschluss, nunmehr die Juden aus der Südbukowina zu deportieren. Die Stenogramme der Kabinettssitzungen vom 25. Juni 1941 und 6. Oktober 1941 belegen diese Entscheidung, als deren Ergebnis in den Jahren 1941 und 1942 insgesamt 21.229 Juden aus dieser Region deportiert wurden. Antonescu gab Wilhelm Filderman am 8. September 1941 die Zusage, die Juden aus dem Altreich gegenüber den übrigen Juden besser zu stellen. Ungeachtet dessen, befahl Antonescu die Deportation der Juden aus Dorohoi, unmittelbar gefolgt von den Deportationen aus den Kreisen Câmpulung, Suceava und Rădăuți und löste damit Schockwellen in den Reihen der Jüdischen Gemeinde aus.
Am 30. August wurde über den Status Transnistriens abschließend entschieden: Auf Basis der Zusagen von Hitler gegenüber Antonescu, verließen deutsche Armee und Verwaltung am 19. September 1941 Transnistrien und die Provinz wurde an Rumänien übertragen. Gleichzeitig unterrichteten die Deutschen die Rumänen, dass zu jenem Zeitpunkt weder die Juden aus Transnistrien noch diejenigen aus den Lagern und Ghettos aus Bessarabien und der Bukowina über den Bug verlegt werden konnten. In der Konsequenz bestanden die Deutschen darauf, "dass die Juden in Arbeitslagern konzentriert werden und zur Arbeit Verwendung finden sollen, bis - nach Abschluss der Operationen - ihre Verlegung nach Osten möglich ist. Die Vereinbarung belegt, dass das abschließende Ziel darin bestand, Bessarabien, die Bukowina und Transnistrien von Juden "zu säubern".
Ende August erörterte Antonescu bei einem Treffen mit den Gouverneuren von Bessarabien, der Bukowina und Transnistrien die Einzelheiten der künftigen Deportationen. Antonescu wies die Zuständigkeit für die Deportationen dem Generalstab zu und wies an, auf administrative Formalitäten und Deportiertenlisten zu verzichten und statt dessen nur eine "zahlenmäßige Erfassung" durchzuführen. Somit wurden die Dokumente der Juden unmittelbar nach der Überquerung des Dnister verbrannt. Mehr noch, die Gendarmerie erhielt von dem Generalstab den Befehl, die Juden hinzurichten, die - wegen Erschöpfung oder Krankheit - mit den Kolonnen nicht Schritt halten konnten. Die Deportationen begannen am 16. September mit den Juden aus dem Lager von Vertujeni und wurden bis Ende Dezember 1941 abgeschlossen. Bei diesen Operationen gab es keinerlei deutsche Beteiligung. Die Kolonnen der Juden überquerten den Dnister bei Atachi-Moghilev Podolsk, Cosăuți-Iampol, Rezina-Rabnița, Tighina-Tiraspol und Olănești-Iasca. Am 6. Oktober unterrichtete Ion Antonescu die Regierung über seine Pläne zur ethnischen Säuberung von Bessarabien: "Was die Juden anbetrifft, habe ich Maßnahmen getroffen, sie vollständig aus diesen Regionen zu entfernen. Ich habe in Bessarabien noch ca. 40.000 Juden, die in wenigen Tagen über den Dnister verlegt und - falls es die Umstände zulassen - auch jenseits des Ural verbracht werden." Im Verlauf der Deportationen sind Hunderte Juden an Hunger, Durst, Schlägen und Folter gestorben; Frauen und Mädchen wurden vergewaltigt und diejenigen, die sich zur Wehr setzten, ermordet. Viele Juden wurden ermordet, während man sie ihrer Wertgegenstände beraubte. Gemäß der offiziellen rumänischen Berichte, wurden 91.845 Juden aus der Bukowina, 55.867 Juden aus Bessarabien und 9.367 Juden aus Dorohoi nach Transnistrien deportiert.
Eine sowjetische Volkszählung im Jahr 1939 ergab, dass die Bevölkerung Transnistriens 3.000.000 Einwohner überschritt und sich vorwiegend aus Russen und Ukrainern zusammensetzte. In Transnistrien lebten aber auch ca. 300.000 (rumänische) Moldauer, 331.000 Juden und 125.000 Deutsche. Gheorghe Alexianu, ein wohl bekannter Antisemit, stand der Verwaltung von Transnistrien vor. Anfangs zeichnete die Rumänische Armee für die Repressalien, Verhaftungen und Verfolgungen der rumänischen Juden verantwortlich; später wurden diese Aufgaben von rumänischen Gendarmen und der ukrainischen Polizei übernommen. Von den mindestens 150.000 nach Transnistrien deportierten Juden waren im Herbst 1943 nur noch 47.000 am Leben. Eingesperrt in Ghettos und Lagern (z. B. im Todeslager Pecioara), wurden sie Opfer von Exekutionen und Epidemien, insbesondere Typhus. Die rumänischen Behörden haben keinerlei Vorsorge zur Verpflegung der Juden getroffen, weder während der Deportationen, noch in den Lagern oder Ghettos. Hunger, Misshandlungen, Erniedrigungen und Zwangsarbeit gehörten zum täglichen Leben dieser Deportierten.
Rumänische Regierungsberichte belegen, dass von den in der Volkszählung von 1939 verzeichneten 331.000 ukrainischen Juden mindestens 150.000, vielleicht sogar über 200.000, noch lebten, als sich die Rote Armee aus Transnistrien zurückzog; diese Zahlen beinhalten bis zu 90.000 Juden aus dem Bezirk Odessa. Die ukrainischen Juden wurden ebenfalls registriert, um in Ghettos und Lagern eingesperrt zu werden. Der Präfekt von Balta hat beispielsweise am 3. September 1941 "allen Juden" drei Tage Zeit gewährt, ins Ghetto umzuziehen, das nur aus vier Straßen bestand. Er hat Zwangsarbeit für alle Juden im Alter zwischen 14 und 60 Jahren angeordnet und ihnen befohlen Judensterne zu tragen.
Anfang Oktober 1941 ordnete Ion Antonescu an, die ukrainischen Juden und einige rumänische Juden auszuplündern und jenseits des Bugs zu deportieren. Die Gendarmen haben jeden einzelnen Konvoi ausgeraubt und die Frauen und Mädchen vergewaltigt. Ukrainische Banden haben ihrerseits die jüdischen Konvois angegriffen und dabei getötet und geraubt. Manchmal mussten sich Hunderte Juden bis auf die nackte Haut ausziehen, anschließend ließ man sie erfrieren. Den Kommandanten war das Leben der Juden völlig gleichgültig, sie interessierten sich nur für die Fortbewegung der Konvois. Die ukrainischen Freiwilligen (aus denen sich später die ukrainische Polizei rekrutierte), die die Konvois begleiteten, bewiesen sogar eine noch größere Brutalität als die rumänischen Gendarmen. Da sie das Gelände nicht kannten, waren die Gendarmen auf diese Freiwilligen angewiesen und überließen ihnen Begleit- und Bewachungsaufgaben. Im November und Dezember 1941 wurde der Transfer der Juden in Konvois von jeweils Tausenden von Menschen in Richtung Bug in großer Eile und völliger Desorganisation fortgesetzt. Tausende von Juden wurden in Städten und Dörfern zurückgelassen, die nie dafür vorgesehen waren, Juden in Ghettos oder provisorischen Lagern zu beherbergen. Am 9. November meldete der Generalinspekteur der Gendarmerie seinem Führer Ion Antonescu, dass die erste Etappe der Deportationen aus Bessarabien und der Bukowina abgeschlossen sei: 108.002 Juden wurden in drei Gebiete entlang des Bug verlegt. Im Norden, im Kreis Tulcin, 47.545 Juden in Mitki, Pecioara und Rogozna, in der Mitte, im Kreis Balta, 30.981 Juden in Obodovca und Balanovca, und zuletzt im Süden, im Kreis Golta, 29.476 Juden in Bobric, Krivoie-Ozero und Bogdanovca.
Ab Ende Dezember 1941 bis Mai 1942 wurden in dem am Bug gelegenen Kreis Golta viele Tausende rumänische und örtlich ansässige Juden ermordet, und zwar in den Vernichtungslagern Bogdanovca, Domanovca und Acmecetca sowie in einem guten Dutzend kleinerer Lager. In diesen Lagern wurden ca. 10.000 örtlich ansässige Juden, 30.000 Juden aus Bessarabien (insbesondere aus dem Ghetto von Chișinău) und 65.000 - 70.000 Juden aus Odessa und dem Süden Transnistriens festgehalten. Nach einer Schätzung des Präfekten von Bolta, Oberstleutnant Modest Isopescu, lebten ca. 52.000 Juden in Bogdanovca und 20.000 in Domanovca. Während einige davon in Pferdeställen (weniger als 50), Schweineställen und Baracken eingepfercht waren, lebten die anderen im Freien, entlang einer Strecke von drei Kilometern am Westufer des Bug. Die Silos quollen über vor Leichen, während sich Lebende und Sterbende in Ställen und Baracken zusammendrängten, dem mörderischen Frost des Winters schutzlos ausgesetzt.
Antonescu genehmigte die Ermordung von 70.000 noch lebenden Juden in Bogdanovca und Domanovca. Im Verlauf der Kabinettssitzung vom 16. Dezember teilte Alexianu Antonescu mit, dass ca. 85.000 Juden an Typhus erkrankt seien und ohne Desinfektion alle Welt anstecken würden. Der Vorschlag von Antonescu war kurz und bündig: "Lass sie sterben." Die nationalsozialistischen Befehlshaber jenseits des Bug befürchteten ihrerseits eine Ausbreitung der Typhusepidemie in den eigenen Reihen, forderten die Rumänen auf, das "jüdische Problem" zu erledigen und ermutigten sie zu Massenhinrichtungen. So erschossen ukrainische Polizisten aus dem Kreis Golta, unterstützt durch örtliche Gendarmen, ca. 48.000 Juden in Bogdanovca. Eine Gruppe von 200 jungen Juden, von denen die meisten anschließend ebenfalls erschossen wurden, erhielt den Auftrag, die Leichen zu verbrennen. In Domanovca befanden sich ca. 20.000 Juden aus Odessa und der Umgebung; zwischen dem 10. Januar und dem 18. März 1942 haben örtliche ukrainische Polizisten und rumänische Gendarmen 18.000 davon getötet. Acmecetca war ursprünglich eine Schweinefarm am Ufer des Bug. Sie wurde Anfang März 1942 dazu umgewandelt, nicht arbeitsfähige oder anderweitig verwendbare Juden zu konzentrieren, einschließlich der Kinder und Alten. Der Hauptzweck des Lagers bestand in der Vernichtung durch Isolation. Die Ernährung war völlig unzureichend, aber die Menschen sind nicht allein an Hunger gestorben. Die Mehrzahl der Gefangenen steckte sich mit Typhus, Ruhr, Tetanus und Malaria an. Ihnen wurde keinerlei medizinische Behandlung zuteil. Von den ursprünglich ca. 4.000 hier internierten Juden, lebten im Mai 1942 nur noch wenige Hundert.
Die rumänischen Truppen erreichten Odessa am 16. Oktober 1941. Vom 18. Oktober 1941 bis Mitte März 1942 haben rumänische Militärs, unterstützt durch Gendarmerie und Polizei, mindestens 25.000 Juden getötet und 35.000 deportiert. Am Abend des 22. Oktober 1941 ereignete sich in dem Hauptquartier der Rumänischen Armee eine gewaltige Explosion und tötete 16 rumänische Offiziere, darunter den Militärkommandeur der Stadt, General Ion Glogojanu, 4 deutsche Marineoffiziere, 46 andere rumänische Armeeangehörige und einige Zivilisten. Auf Befehl von Antonescu, sollten "als sofortige Vergeltungsmaßnahme 18.000 Juden in den Ghettos der Stadt liquidiert und mindestens 100 Juden - je einer für jeden Regimentsbezirk - auf öffentlichen Plätzen aufgehängt" werden. Die Juden wurden von der rumänischen Armee, Gendarmerie und Polizei zusammengetrieben und an die Hinrichtungsorte verbracht. Ca. 22.000 Juden aller Altersgruppen wurden in neun Schuppen in Dalnic, einem Vorort von Odessa, eingepfercht; diese Operation wurde bis in die Nacht des 23. Oktober fortgesetzt. Diese Juden wurden mit Maschinengewehren erschossen, lebend verbrannt oder in die Luft gesprengt. Die Mehrzahl der Überlebenden wurde deportiert. Die Juden wurden zu Fuß in unendlichen Kolonnen in Richtung Berezovca und Bogdanovca deportiert. Anfang 1942 wurden 35.000 Juden unter sehr schweren Bedingungen mit dem Zug nach Berezovca und Veselinovo verbracht. Dort angekommen, wurden sie von rumänischen Gendarmen in provisorische Lager umgeleitet, die man in den deutschen Dörfern im Gebiet von Berezovca eingerichtet hatte.
Mit über 40 deutschen Dörfern mit jeweils über 1.000 Bewohnern, bestand in Transnistrien die höchste Dichte an so genannten Volksdeutschen, d. h. deutschstämmigen Einwohnern in der Ukraine. Über den Status der Deutschen Gemeinden in Transnistrien wurde in Bukarest und Odessa verhandelt. Letztendlich erkannte die rumänische Regierung die Autonomie der Volksdeutschen in Transnistrien in ihren dörflichen Siedlungsgebieten entlang des Bug an. Anfang April 1942 wurden 28.000 Juden, die zuvor von der rumänischen Gendarmerie in die deutschen Dörfer verbracht worden sind, von dem Selbstschutz, d. h. den von der SS organisierten Todeskommandos der Deutschstämmigen, vernichtet. Antonescu wurde über diese Massaker unterrichtet. Im Mai 1942 wollte der Generalstab der Rumänischen Armee von seinem Führer erfahren, ob die deutschen Polizisten berechtigt seien, Tausende Juden im Kreis Berezovca zu erschießen und deren Leichen zu verbrennen. Antonescu antwortete darauf: "Es fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Generalstabs, sich mit solchen Problemen zu befassen." Ein weiterer Fall beispielhafter Zusammenarbeit ist belegt. Rumänische Behörden überstellten Tausende örtlich ansässiger und rumänischer Juden - vermeintlich zum Straßenbau - den Deutschen jenseits des Bug. Die Mehrzahl dieser Juden wurde erschossen.
Mit Ausnahme von 17.000 Juden, die als "nützlich" für die Volkswirtschaft galten oder bestimmte Privilegien genossen, beschloss das Antonescu-Regime im Sommer 1942, die gesamte jüdische Minderheit aus Rumänien - 292.149 Menschen, gemäß einer Volkszählung aus Mai 1942 - in das Vernichtungslager Belzec zu deportieren. Ende September 1942 kam Mihai Antonescu mit Hitler, Ribbentrop und einigen Befehlshabern der Wehrmacht in Vijnița zusammen, um von Hitler die Rückgabe Nordtranssilvaniens und die Ausdehnung der Waffenlieferungen für die rumänischen Einheiten zu fordern. Alle seine Forderungen wurden zurückgewiesen, mit Ausnahme einer persönlichen Zusicherung von Hitler, die den damaligen Grenzverlauf von Rumänien garantierte. Ribbentrop forderte Mihai Antonescu auf, die gegenüber Gustav Richter, dem Gesandten von Eichmann, schriftlich abgegebene Verpflichtung einzuhalten und die rumänischen Juden nunmehr an Deutschland auszuliefern. Die Zurückstellung der Auslieferungspläne war nicht etwa das Ergebnis einer menschlichen Regung, sondern folgte der Erkenntnis, dass die deutschen und rumänischen Interessen nicht mehr übereinstimmten. Während sich die Rumänische Armee in einer schwierigen Lage vor Stalingrad befand, hatte Hitler nicht die geringste Absicht, Nordtranssilvanien jemals an Rumänien abzutreten.
Neben den Juden aus Bessarabien, der Bukowina, der Moldau-Region und den örtlich in Transnistrien ansässigen Juden, hatten selbst die im Ausland wohnenden Juden infolge der Politik von Antonescu zu leiden. Entsprechend den internationalen Gepflogenheiten, waren die rumänischen Konsulate im Ausland verpflichtet, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden rumänischen Bürger zu schützen, und zwar unabhängig von deren "Nationalität". Im Mai 1941 wurde den Juden dieser Schutz entzogen und deren Staatsbürgerschaft wurde "revidiert". Dies galt auch für die in Bessarabien und der Nordbukowina (zum damaligen Zeitpunkt Teil der UdSSR) geborenen Juden. Erst im Sommer 1942 zog Rumänien diesen Beschluss zurück und behandelte die in Bessarabien und der Bukowina geborenen Juden erneut als eigene Staatsbürger. Der deutsche Außenminister erklärte mehrfach im Sommer 1942, dass Ion Antonescu "mit Botschafter von Killinger vereinbart hat, dass rumänische Staatsbürger jüdischer Abstammung in Deutschland und den besetzten Gebieten die gleiche Behandlung wie die deutschen Juden erfahren sollen". Die unmittelbare Folge dieses Zugeständnisses war die Deportation von nahezu 1.600 rumänischen Staatsbürgern jüdischer Abstammung aus Deutschland und Österreich; ebenfalls wurden 3.000 rumänische Staatsbürger jüdischer Abstammung aus Frankreich und eine unbekannte Zahl aus den besetzten Gebieten Böhmen und Mähren, Polen und Holland deportiert. Die Mehrzahl davon ist in den Konzentrationslagern zugrunde gegangen. Die Politik der rumänischen Regierung im Hinblick auf die rumänischen Juden im Ausland änderte sich erst gegen Ende des Frühjahrs 1943. Rumänien begann die im Ausland wohnenden rumänischen Juden zu schützen. Man schätzt, dass infolge derartiger diplomatischer Interventionen, mehr als 4.000 rumänische Juden in Frankreich überlebt haben.
Die Zwangsarbeit bildet einen anderen Aspekt des Holocaust in Rumänien. Insgesamt wurden 84.042 Juden, im Alter zwischen 18 und 50 Jahren, zur Zwangsarbeit herangezogen. Einige davon konnten in ihren Heimatgemeinden verbleiben, andere mussten unter militärischer Bewachung in Arbeits- und Feldlagern arbeiten. Die Arbeits- und Lebensbedingungen in diesen Lagern waren fürchterlich. Die medizinische Versorgung und die Hygienebedingungen waren prekär. Kranke und Verkrüppelte mussten Zwangsarbeit leisten und viele Arbeiter trugen lediglich Sommerkleidung, da die "Mobilisierung" in aller Eile und mit einem minimalen Organisationsaufwand erfolgte. Erst im Dezember 1941 wurden die Arbeitslager vorübergehend geschlossen. In einigen Lagern wurden die Juden gezwungen, sich das Werkzeug für die Zwangsarbeit selber zu kaufen und für die eigene Ernährung zu zahlen. Viele sind schwer erkrankt, wurden zu Krüppeln und Hunderte sind zugrunde gegangen. Gegen ein offizielles Lösegeld, wurden die wirtschaftlich "nützlichen" Juden von der Zwangsarbeit verschont und an ihren Arbeitsplätzen belassen. Dies führte zu einem Schmiergeld-System innerhalb der rumänischen Verwaltungs- und Militärbehörden, was in krassem Widerspruch zu der harten Regierungslinie des Regimes stand.
Statistische Daten. In 1930 lebten in Großrumänien 756.930 Juden, was 4,2 % der 18 Millionen Einwohner des Landes entsprach. Gemäß den Angaben des Generaldirektors des rumänischen Zentralinstitutes für Statistik, lebten bis 1940 knapp 800.000 Juden in Rumänien. Ende August 1941 zählte die rumänische Gendarmerie zusätzlich 55.887 in Bessarabien und der Bukowina verbliebene Juden. Es gab aber auch Juden, die von dieser Zählung nicht erfasst wurden.
Ein Untersuchungsbericht, der im Dezember 1941 von der Kommission vorgelegt wurde, die die "Unregelmäßigkeiten" im Ghetto von Chișinău untersuchen sollte, bestätigte die Anzahl der Juden in Bessarabien mit 55.867 (ohne den Kreis Hotin), erwähnte jedoch zusätzlich weitere 25.000 Juden, die "eines natürlichen Todes gestorben sind, entkommen konnten oder erschossen wurden." Die Gesamtzahl der Juden, die sich demnach in Bessarabien befanden, steigt daher auf ca. 80.000. Bis Ende Juli 1941, bevor Transnistrien offiziell vor den rumänischen Behörden kapitulierte, konzentrierten rumänische Soldaten und Gendarmen Zehntausende Juden im Norden Bessarabiens und begannen, diese über den Dnister zu vertreiben. Dabei wurden Hunderte von ihnen erschossen und deren Leichen in den Fluss geworfen. Bis Ende Juli/Anfang August 1941 wurden fast 32.000 Juden über den Dnister vertrieben. Diese Zahl geht aus verschiedenen Berichten und Befehlen hervor, welche die Gendarmen erhielten, um die Juden an einer Rückkehr nach Bessarabien zu hindern. Von den ca. 32.000 Menschen konnten lediglich 12.600 entkommen; sie wurden dann später aus der Ukraine über Cosăuți zurück nach Bessarabien vertrieben und in dem Lager von Vertujeni interniert. Mindestens 8.000, jedoch bis zu 20.000 Juden, wurden von deutschen und rumänischen Soldaten auf der ukrainischen Uferseite des Dnister getötet. Somit müssen weitere 32.000 Juden zu den 80.000 hinzugezählt werden, die die Rumänische Armee in Bessarabien vorgefunden hatte. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Besetzung ca. 112.000 Juden in Bessarabien lebten. Diese Zahl ist jedoch unvollständig. In der Ukraine nahm die Wehrmacht am 16. August 1941 mindestens 11.000 Juden gefangen, die versucht hatten, nach Russland zu fliehen. Daraus folgt, dass sich zu Beginn der rumänischen Besetzung von Bessarabien, dort mindestens 122.000 Juden befanden. Laut einem Bericht des Gouverneurs der Bukowina vom 9. April 1942, lebten dort vor den Deportationen 103.172 Juden und in Dorohoi weitere 11.923. Insgesamt lebten in der Bukowina und in Bessarabien vor den Deportationen, jedoch nach den "Terrain-Säuberungen", 170.962 Juden.
Die genaue Zahl der zwischen Anfang Juli und Ende August 1941 in den Transitlagern in der Bukowina und in Bessarabien sowie während der Deportationen nach Transnistrien getöteten Juden bleibt unbekannt, ebenso wie die Anzahl der Juden, denen es gelungen ist, in die Sowjetunion zu fliehen. Was man aber aus den Regierungsdokumenten weiß, ist, dass die Mehrzahl der Juden aus den Dörfern und Städten der Südbukowina und aus Bessarabien von Einheiten der Rumänischen Armee und einem nicht unbedeutenden Teil der lokalen Bevölkerung ermordet wurde. Ebenso ist bekannt, dass die Einsatzgruppe D Tausende Juden in Czernowitz und Bessarabien ermordet hat. Die einzigen Zahlen bezüglich der ermordeten Juden sind die bereits erwähnten aus den rumänischen Dokumenten: bis zu 25.000 in Bessarabien und bis zu 20.000 während der "Eil-Deportationen". Traian Popovici, der den Ehrentitel "Gerechter unter den Völkern" trägt, beziffert die in den Dörfern und Städten der Nordbukowina getöteten Juden mit ca. 15.000. Über 45.000, wahrscheinlich jedoch nahezu 60.000 Juden, wurden in Bessarabien und der Bukowina getötet.
Gemäß den Berichten der Gouverneure von Bessarabien und der Bukowina an das Ministerium für die Verwaltung der Bukowina, von Bessarabien und Transnistrien (CBBT), wurden im Jahr 1941 insgesamt 147.712 Juden deportiert. 91.845 Juden stammten aus der Bukowina (einschließlich der Regionen Hotin und Dorohoi) und 55.867 aus Bessarabien. Möglicherweise ist die wirkliche Anzahl der deportierten Juden höher. Der Bericht vom 15. Dezember 1941 des Generalinspekteurs der Gendarmerie, General C. Z. Vasiliu, hält fest, dass 108.002 Juden aus Bessarabien und der Bukowina in drei Kreise in den Osten Transnistriens entlang des Bug deportiert worden sind: 47.545 wurden in Tulcin interniert, 30.981 in Balta und 29.476 in Golta. Am 24. Dezember 1941 berichtete der SSI Antonescu, dass sich im Westen Transnistriens 56.000 Juden aus Bessarabien und der Bukowina aufhielten; in anderen Kreisen sollte sich hingegen eine geringere Anzahl befinden. Diese zwei Berichte legen den Schluss nahe, dass sich in Transnistrien im Dezember 1941 mindestens 164.000 rumänische Juden befanden. Diese Zahl muss um 6.737 Juden erhöht werden, die in 1942 deportiert wurden - 4.290 aus der Bukowina, 231 aus Bessarabien und 2.216 aus dem Altreich und Südtranssilvanien. Nach den Deportationen verblieben lediglich 17.159 Juden in der Bukowina (mit Ausnahme der Region Dorohoi), von denen 16.794 in Czernowitz lebten. Zusammen mit den Juden aus Dorohoi bildeten sie eine jüdische Bevölkerung von 19.475 Menschen. Die Gesamtzahl der Juden, die aus Bessarabien, der Bukowina, Dorohoi und dem Altreich deportiert wurden, liegt zwischen 154.449 (147.712 plus 6.737) und 170.737 (164.000 plus 6.737) Menschen.
Ein offizieller Bericht vom 15. November 1943 an das Präsidium des Ministerrates der Rumänischen Regierung besagt, dass 49.927 Juden in Transnistrien überlebt hatten, wovon 6.425 aus dem Altreich stammten. Daraus folgt, dass bis zum 15. November 1943 zwischen 104.522 und 120.810 rumänische Bürger jüdischer Abstammung in Transnistrien ums Leben gekommen sind.
Neben den nach Transnistrien deportierten rumänischen Juden, lebten bereits dort, gemäß der sowjetischen Volkszählung aus dem Jahr 1939, 331.000 ortsansässige Juden, von denen 200.961 in Odessa wohnten. Die rumänischen Besatzungsbehörden fanden weitere 150.000 bis 200.000 Juden in Transnistrien vor. Rumänische und sowjetische Quellen besagen, dass in Odessa bis zu 25.000 Juden erschossen, aufgehängt oder lebend verbrannt wurden. Die sowjetischen Behörden berichteten, dass sie allein in Dalnic 22.000 Leichen ausgegraben hätten. Mehr noch, in anderen Gebieten wurden Juden einfach auf den Straßen erschossen; diese Opferzahlen müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Der Präfekt von Golta berichtet, dass 10.000 Juden noch vor der Einrichtung des Lagers von Bogdanovca, Anfang November 1941, getötet wurden.
Zwischen 33.000 und 35.000 Juden wurden im Januar und Februar 1942 von Odessa nach Berezovca deportiert. Davon wurden 28.000 von der SS hingerichtet. Tausende Juden (möglicherweise etwa 30.000) wurden Ende 1941 aus der Stadt und dem Kreis Odessa in Todesmärschen nach Bogdanovca getrieben. 32.433 "nach Transnistrien evakuierte" Juden wurden wahrscheinlich nach Golta deportiert und dort liquidiert.
Gemäß den deutschen Dokumenten, den Zeugenaussagen Überlebender und den rumänischen Prozessakten, wurden Ende 1941/Anfang 1942 75.000 Juden, in der Mehrzahl ortsansässig, in Bogdanovca, Domanovca und Acmecetca ermordet. Im September 1942 räumte der Generalsekretär der Regierung von Transnistrien ein, dass aus dem Bezirk Odessa 65.000 ortsansässige Juden "verschwunden" (die Tarnbezeichnung für die Ermordung von Juden) seien. Mehr noch, gemäß einem rumänischen Bericht, wurden 14.500 aus Transnistrien stammende Juden gezwungen, den Bug zu überqueren, wo sie dann von den Deutschen getötet wurden. Nach den sowjetischen Schätzungen wurden 150.038 Juden in den Kreisen Golta und Berezovca ermordet. Der Generalstab der 3. Rumänischen Armee verzeichnete am 1. November 1943 eine Zahl von 70.770 in Transnistrien lebenden Juden, wovon es sich bei 20.029 um Ortsansässige handelte. Daraus folgt, dass zwischen 115.000 und 180.000 ortsansässige Juden in Transnistrien ermordet wurden oder ums Leben gekommen sind. Am Ende der rumänischen Besetzung waren in Transnistrien nur noch 20.000 ortsansässige Juden verblieben. Weiterhin sind mindestens 15.000 Juden aus dem Altreich während des Holocaust umgekommen.
Somit beläuft sich die Gesamtzahl der rumänischen und ukrainischen Juden, die in den besetzten, unter rumänischer Verwaltung befindlichen Gebieten umgekommen sind, auf 280.000 bis 380.000 Menschen.
Im Herbst des Jahres 1940 brach zwischen Antonescu und den Legionären ein heftiger Machtkampf aus, der in der Rebellion der Legionäre und dem Pogrom von Bukarest im Januar 1941 gipfelte. Vorher jedoch, im gleichen Monat, fand ein Treffen zwischen Antonescu und Hitler statt und Antonescu erhielt dessen Zustimmung, die Legion von der Macht zu entfernen. Die Tage vor der Rebellion der Legionäre gegen Antonescu und dem Pogrom von Bukarest, die parallel stattfanden, waren von extrem heftigen antisemitischen Äußerungen des Propagandaapparates der Legion gekennzeichnet. Während des Pogroms wurden nahezu 2.000 Juden missbräuchlich verhaftet und später in die 14 Folterzellen dieser Organisation verbracht. Insgesamt wurden während des Pogroms von Bukarest 121 Juden ermordet. Neben den Morden, bildeten auch Synagogen und jüdische Häuser ein Angriffsziel für die Legionäre und so zerstörten sie 1.274 Wohn- und Geschäftshäuser.
Die Armee erstickte die Rebellion der Legionäre und am Schluss triumphierte Antonescu. Sein nachfolgendes Regime, voller ideologischer Widersprüche und bemerkenswert unterschiedlich zu den übrigen faschistischen Regimen in Europa, bleibt schwer einzuordnen. Ebenso wie andere faschistische Regierungen, löste er das Parlament auf, schloss sich den Achsenmächten an, erließ eine antisemitische und rassistische Gesetzgebung und praktizierte die "Endlösung" in bestimmten Teilen des Landes. Zur gleichen Zeit jedoch, vernichtete er die nationalistische rumänische Bewegung der Eisernen Garde und verurteilte ihre terroristischen Methoden. Dennoch hat Antonescu die Zielrichtung des extremistischen rumänischen Nationalismus nicht verändert, sondern vielmehr versucht, diesen zu vereinnahmen. Deswegen waren die politische Ausrichtung des neuen Regimes, dessen Führungsmethoden und ideologische Denkmuster spezifisch rumänisch und somit keine Importe aus Deutschland. Selbst ohne Legionäre, hat sich das Antonescu-Regime zu dem antisemitischen Erbe der Eisernen Garde bekannt und den Angriff auf die Juden und die humanistischen Werte fortgesetzt.
Ion Antonescu setze das fort, was der Nationale Legionärsstaat bereits begonnen hatte, nämlich die Evakuierung der Juden aus den Dörfern und Kleinstädten. Am 18. Juni 1941 erließ er den Befehl, diese Juden in die Kreis- und Provinzstädte auszusiedeln. Gleichzeitig sollten die in dem Gebiet zwischen Sereth und Pruth ansässigen männlichen Juden, im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, in das Lager von Târgu Jiu, im Süden Rumäniens, interniert werden. Bis zum 31. Juli 1941 stieg die Zahl der Umgesiedelten auf 40.000 Menschen, was der "Säuberung" von 441 Dörfern und Kleinstädten entsprach. Die Juden wurden von Juli/August an genötigt, ein Juden-Kennzeichen zu tragen, wenn auch dieser Erlass von Antonescu am 9. September 1941 aufgehoben wurde. Dies galt jedoch nicht für die Juden aus Bessarabien, der Bukowina und Transnistrien, deren Verpflichtung ein Juden-Kennzeichen zu tragen, in einem Sondererlass geregelt wurde.
Die physische Vernichtung der Juden in Rumänien, die "Terrain-Säuberung", fing mit dem Pogrom von Iași an. Die "Terrain-Säuberung" war das rumänische Äquivalent zur "Endlösung" und verfolgte das Ziel, die Juden in Bessarabien, der Bukowina und der Moldau-Region zu liquidieren.
Im Juni 1941 lebten in Iași 45.000 Juden. Ion Antonescu befahl, Iași von Juden zu säubern und erließ ein Dekret, die Juden zu eliminieren, falls diese das Feuer auf rumänische oder deutsche Soldaten eröffnen sollten. Die Rumänische Armee und der Nachrichtendienst (SSI) bereiteten das Terrain für das Pogrom von Iași vor und boten den Vorwand für die Bestrafung der jüdischen Bevölkerung der Stadt, während die dort stationierten Einheiten der deutschen Wehrmacht den rumänischen Behörden dabei assistierten. Offizielle rumänische Dokumente stellten die Juden von Iași als Kollaborateure der "sowjetischen Feinde" dar und rechtfertigten so die Repressalien.
Im erster Linie beteiligte sich an der Jagd auf die Juden, in der Nacht vom 28./29. Juni, die Polizei von Iași, mit Unterstützung durch andere Polizei- und Gendarmerieeinheiten aus Bessarabien. Dennoch begingen auch Soldaten und Zivilisten Verbrechen und Plünderungen. Der Organisierung des Pogroms von Iași lagen fünf Elemente zu Grunde: Verbreitung von Gerüchten, wonach Juden auf die Armee geschossen hätten, Vorwarnung der rumänischen Einwohner über die bevorstehenden Ereignisse, Sicherstellung der Zusammenarbeit zwischen der Bevölkerung und den Sicherheitskräften, Kennzeichnung der so genannten christlichen und jüdischen Häuser und - nicht zuletzt - Aufhetzung der Randalierer zu Morden, Vergewaltigungen und Plünderungen. Im Verlauf des Pogroms haben die rumänischen Behörden die Kontrolle über die Ereignisse verloren und die Stadt verwandelte sich in ein riesiges Areal, in dem rumänische und deutsche Soldaten, Gendarmen und Polizisten, organisierte und unorganisierte Zivilisten, Juden jagten, sie beraubten und ermordeten. Deutsche Soldaten, die zur Verhaftung von Juden abkommandiert waren, begingen die gleichen Gräueltaten, wie ihre rumänischen Kollegen.
Nach dem Massaker wurden die Juden in zwei Züge verfrachtet, die als Bestimmungsziel andere Landesteile hatten. Bis zu 150 Juden, viele davon verwundet, wurden in Eisenbahnwaggons gepfercht, die nur eine Kapazität von maximal 40 Personen hatten. Aus dem Todeszug, in dem sich ca. 5.000 Juden befanden und der von Iași in Richtung Călărași fuhr, erreichten nur 1.011 Menschen lebend das Ziel. (Die rumänische Polizei hat nur 1.258 Leichen gezählt, aber Hunderte Tote wurden unterwegs aus dem Zug geworfen.) In den Todeszug in Richtung Podu Iloaiei wurden bis zu 2.700 Juden verladen, von denen nur 700 lebend ankamen. In den offiziellen Berichten der rumänischen Behörden hieß es, dass ca. 1.900 Juden den Zug bestiegen hätten und "nur" 1.194 gestorben seien. Nach dem Pogrom führte die Jüdische Gemeinde eine Zählung durch, die ergab, dass 14.850 Juden umgekommen sind. Im Unterschied zum Nachrichtendienst SSI, der den Tod von nur 13.266 Juden bestätigte, berichtete das Arbeitsdienst-Rekrutierungsbüro der Rumänischen Armee von Iași, dass 13.868 Juden unauffindbar seien.
Nach dem Pogrom von Iași erließ Marschall Antonescu den Befehl, einen Teil der Juden aus Bessarabien und der Bukowina auszurotten und den Rest zu deportieren. Er wählte die Gendarmerie und die Armee zur Durchführung dieser Aufgaben aus. Die praktische Umsetzung des Befehls begann am 9. Juli. Der rumänischen Gendarmerie wurde einige Tage vor dem 21. Juni 1941 befohlen, drei Orte in der Moldau-Region zu "säubern": Roman, Fălticeni und Galați. In Roman informierte der Generalinspektor der Gendarmerie, General Constantin (Piki) Vasiliu, dass die Aufgabe der Gendarmen darin bestünde, alle Juden im ländlichen Raum auf der Stelle auszurotten und die sich in den Städten aufhaltenden Juden in Ghettos einzusperren.
Die rumänische Armee und Gendarmerie haben anschließend Tausende Juden aus der Bukowina exekutiert, und zwar in Czernowitz, Hertza, Siret, Dornești, Ciudei, Storojineț, Ropcea, Iordănești, Pătrăuți, Panca, Broscăuți, Stăneștii de Sus, Stăneștii de Jos, Jadova Nouă, Jadova Veche, Costești, Hlinița, Budineț, Cireș Vijnița und Rostochi-Vijnița, Zoniachie, Rapujineț und Cotmani [und zig anderen Orten, Anm. d. Übers.]. Weiterhin waren rumänische Armee und Gendarmerie an Massenermordungen von Juden aus Bessarabien beteiligt, und zwar in Hotin, Noua Sulița, Edineți, Pârlita, Bălți, Briceni, Lipcani, Fălești, Mărculești, Florești, Gura-Camenca, Gura-Căinari, Lincăuți, Cepelăuți-Hotin, Climăuți-Soroca, Cetatea Albă, Comova, Grigoriefca, Storojineț, Chișinău und zig anderen Orten. Jedes Mal, wenn die rumänischen Truppen plünderten oder es ihnen nicht gelang, die Spuren ihrer Massenexekutionen zu vernichten und sie die Leichen vielmehr offen liegen ließen, beschwerten sich die deutschen Truppen, einschließlich der Einsatzgruppen, über die "Planlosigkeit" der Rumänen, und nicht etwa über die eigentlichen Verbrechen.
Ende Juli begannen die rumänischen Behörden, Zigtausende Juden in das Gebiet jenseits des Dnister, bald darauf Transnistrien genannt, zu deportieren. Bis zum Monatsende wurden ca. 25.000 Juden von Einheiten der Rumänischen Armee aus der Nordbukowina und Bessarabien in den Umkreis von Coslov, einem Dorf am Ufer des Dnister, konzentriert. Unmittelbar nachdem die deutsch-rumänischen Verbände in die Ukraine vorgedrungen sind, wurden diese Juden am 24. Juli über den Fluss getrieben. Die deutschen Militärbehörden drängten jedoch die Menschenkolonnen zurück nach Bessarabien. Im Gegenzug wies die rumänische 4. Armee ihre Gendarmerieeinheiten an, die Juden als Rückkehrer aus der Ukraine zu behandeln, sie abzuweisen und über den Fluss zurückzuschicken. Dieser Konflikt zwischen der deutschen und der rumänischen Armee drang bis zu den Führungen beider Staaten vor; die deutsche Seite setzte sich jedoch durch. Ca. 32.000 Juden sind während dieser überstürzten Deportationen gestorben; zwischen 8.000 und 20.000 wurden auf der ukrainischen Seite des Dnister getötet und die Mehrzahl der Überlebenden wurde im Lager von Vertujeni eingesperrt. In der Folge beschloss der rumänische Generalstab, die Deportationen, bis zu einer abschließenden Klärung des Status dieses von Rumänien beanspruchten ukrainischen Gebietes, einzustellen. Deshalb ordnete Ion Antonescu die Einrichtung einiger provisorischer Lager und Ghettos in Bessarabien an. Bis zur Wiederaufnahme der Deportationen, richteten die rumänischen Behörden das Ghetto von Chișinău und einige Dutzend Lager und Ghettos ein, aus denen die Juden später in sieben größere Lager verlegt wurden. Bis Ende August befanden sich in diesen Lagern bereits ca. 80.000 Juden: 10.356 in Secureni, 11.762 in Edineți, 2.634 in Limbenii Noi, 3.072 in Rășcani, 3.253 in Răuțel, 22.969 in Vertujeni, 11.000 in Măruculești, 11.525 in Chișinău und in den kleineren Ghettos in Südbessarabien.
Im Anschluss an diese Deportationen und Exekutionen fassten Ion und Mihai Antonescu den Entschluss, nunmehr die Juden aus der Südbukowina zu deportieren. Die Stenogramme der Kabinettssitzungen vom 25. Juni 1941 und 6. Oktober 1941 belegen diese Entscheidung, als deren Ergebnis in den Jahren 1941 und 1942 insgesamt 21.229 Juden aus dieser Region deportiert wurden. Antonescu gab Wilhelm Filderman am 8. September 1941 die Zusage, die Juden aus dem Altreich gegenüber den übrigen Juden besser zu stellen. Ungeachtet dessen, befahl Antonescu die Deportation der Juden aus Dorohoi, unmittelbar gefolgt von den Deportationen aus den Kreisen Câmpulung, Suceava und Rădăuți und löste damit Schockwellen in den Reihen der Jüdischen Gemeinde aus.
Am 30. August wurde über den Status Transnistriens abschließend entschieden: Auf Basis der Zusagen von Hitler gegenüber Antonescu, verließen deutsche Armee und Verwaltung am 19. September 1941 Transnistrien und die Provinz wurde an Rumänien übertragen. Gleichzeitig unterrichteten die Deutschen die Rumänen, dass zu jenem Zeitpunkt weder die Juden aus Transnistrien noch diejenigen aus den Lagern und Ghettos aus Bessarabien und der Bukowina über den Bug verlegt werden konnten. In der Konsequenz bestanden die Deutschen darauf, "dass die Juden in Arbeitslagern konzentriert werden und zur Arbeit Verwendung finden sollen, bis - nach Abschluss der Operationen - ihre Verlegung nach Osten möglich ist. Die Vereinbarung belegt, dass das abschließende Ziel darin bestand, Bessarabien, die Bukowina und Transnistrien von Juden "zu säubern".
Ende August erörterte Antonescu bei einem Treffen mit den Gouverneuren von Bessarabien, der Bukowina und Transnistrien die Einzelheiten der künftigen Deportationen. Antonescu wies die Zuständigkeit für die Deportationen dem Generalstab zu und wies an, auf administrative Formalitäten und Deportiertenlisten zu verzichten und statt dessen nur eine "zahlenmäßige Erfassung" durchzuführen. Somit wurden die Dokumente der Juden unmittelbar nach der Überquerung des Dnister verbrannt. Mehr noch, die Gendarmerie erhielt von dem Generalstab den Befehl, die Juden hinzurichten, die - wegen Erschöpfung oder Krankheit - mit den Kolonnen nicht Schritt halten konnten. Die Deportationen begannen am 16. September mit den Juden aus dem Lager von Vertujeni und wurden bis Ende Dezember 1941 abgeschlossen. Bei diesen Operationen gab es keinerlei deutsche Beteiligung. Die Kolonnen der Juden überquerten den Dnister bei Atachi-Moghilev Podolsk, Cosăuți-Iampol, Rezina-Rabnița, Tighina-Tiraspol und Olănești-Iasca. Am 6. Oktober unterrichtete Ion Antonescu die Regierung über seine Pläne zur ethnischen Säuberung von Bessarabien: "Was die Juden anbetrifft, habe ich Maßnahmen getroffen, sie vollständig aus diesen Regionen zu entfernen. Ich habe in Bessarabien noch ca. 40.000 Juden, die in wenigen Tagen über den Dnister verlegt und - falls es die Umstände zulassen - auch jenseits des Ural verbracht werden." Im Verlauf der Deportationen sind Hunderte Juden an Hunger, Durst, Schlägen und Folter gestorben; Frauen und Mädchen wurden vergewaltigt und diejenigen, die sich zur Wehr setzten, ermordet. Viele Juden wurden ermordet, während man sie ihrer Wertgegenstände beraubte. Gemäß der offiziellen rumänischen Berichte, wurden 91.845 Juden aus der Bukowina, 55.867 Juden aus Bessarabien und 9.367 Juden aus Dorohoi nach Transnistrien deportiert.
Eine sowjetische Volkszählung im Jahr 1939 ergab, dass die Bevölkerung Transnistriens 3.000.000 Einwohner überschritt und sich vorwiegend aus Russen und Ukrainern zusammensetzte. In Transnistrien lebten aber auch ca. 300.000 (rumänische) Moldauer, 331.000 Juden und 125.000 Deutsche. Gheorghe Alexianu, ein wohl bekannter Antisemit, stand der Verwaltung von Transnistrien vor. Anfangs zeichnete die Rumänische Armee für die Repressalien, Verhaftungen und Verfolgungen der rumänischen Juden verantwortlich; später wurden diese Aufgaben von rumänischen Gendarmen und der ukrainischen Polizei übernommen. Von den mindestens 150.000 nach Transnistrien deportierten Juden waren im Herbst 1943 nur noch 47.000 am Leben. Eingesperrt in Ghettos und Lagern (z. B. im Todeslager Pecioara), wurden sie Opfer von Exekutionen und Epidemien, insbesondere Typhus. Die rumänischen Behörden haben keinerlei Vorsorge zur Verpflegung der Juden getroffen, weder während der Deportationen, noch in den Lagern oder Ghettos. Hunger, Misshandlungen, Erniedrigungen und Zwangsarbeit gehörten zum täglichen Leben dieser Deportierten.
Rumänische Regierungsberichte belegen, dass von den in der Volkszählung von 1939 verzeichneten 331.000 ukrainischen Juden mindestens 150.000, vielleicht sogar über 200.000, noch lebten, als sich die Rote Armee aus Transnistrien zurückzog; diese Zahlen beinhalten bis zu 90.000 Juden aus dem Bezirk Odessa. Die ukrainischen Juden wurden ebenfalls registriert, um in Ghettos und Lagern eingesperrt zu werden. Der Präfekt von Balta hat beispielsweise am 3. September 1941 "allen Juden" drei Tage Zeit gewährt, ins Ghetto umzuziehen, das nur aus vier Straßen bestand. Er hat Zwangsarbeit für alle Juden im Alter zwischen 14 und 60 Jahren angeordnet und ihnen befohlen Judensterne zu tragen.
Anfang Oktober 1941 ordnete Ion Antonescu an, die ukrainischen Juden und einige rumänische Juden auszuplündern und jenseits des Bugs zu deportieren. Die Gendarmen haben jeden einzelnen Konvoi ausgeraubt und die Frauen und Mädchen vergewaltigt. Ukrainische Banden haben ihrerseits die jüdischen Konvois angegriffen und dabei getötet und geraubt. Manchmal mussten sich Hunderte Juden bis auf die nackte Haut ausziehen, anschließend ließ man sie erfrieren. Den Kommandanten war das Leben der Juden völlig gleichgültig, sie interessierten sich nur für die Fortbewegung der Konvois. Die ukrainischen Freiwilligen (aus denen sich später die ukrainische Polizei rekrutierte), die die Konvois begleiteten, bewiesen sogar eine noch größere Brutalität als die rumänischen Gendarmen. Da sie das Gelände nicht kannten, waren die Gendarmen auf diese Freiwilligen angewiesen und überließen ihnen Begleit- und Bewachungsaufgaben. Im November und Dezember 1941 wurde der Transfer der Juden in Konvois von jeweils Tausenden von Menschen in Richtung Bug in großer Eile und völliger Desorganisation fortgesetzt. Tausende von Juden wurden in Städten und Dörfern zurückgelassen, die nie dafür vorgesehen waren, Juden in Ghettos oder provisorischen Lagern zu beherbergen. Am 9. November meldete der Generalinspekteur der Gendarmerie seinem Führer Ion Antonescu, dass die erste Etappe der Deportationen aus Bessarabien und der Bukowina abgeschlossen sei: 108.002 Juden wurden in drei Gebiete entlang des Bug verlegt. Im Norden, im Kreis Tulcin, 47.545 Juden in Mitki, Pecioara und Rogozna, in der Mitte, im Kreis Balta, 30.981 Juden in Obodovca und Balanovca, und zuletzt im Süden, im Kreis Golta, 29.476 Juden in Bobric, Krivoie-Ozero und Bogdanovca.
Ab Ende Dezember 1941 bis Mai 1942 wurden in dem am Bug gelegenen Kreis Golta viele Tausende rumänische und örtlich ansässige Juden ermordet, und zwar in den Vernichtungslagern Bogdanovca, Domanovca und Acmecetca sowie in einem guten Dutzend kleinerer Lager. In diesen Lagern wurden ca. 10.000 örtlich ansässige Juden, 30.000 Juden aus Bessarabien (insbesondere aus dem Ghetto von Chișinău) und 65.000 - 70.000 Juden aus Odessa und dem Süden Transnistriens festgehalten. Nach einer Schätzung des Präfekten von Bolta, Oberstleutnant Modest Isopescu, lebten ca. 52.000 Juden in Bogdanovca und 20.000 in Domanovca. Während einige davon in Pferdeställen (weniger als 50), Schweineställen und Baracken eingepfercht waren, lebten die anderen im Freien, entlang einer Strecke von drei Kilometern am Westufer des Bug. Die Silos quollen über vor Leichen, während sich Lebende und Sterbende in Ställen und Baracken zusammendrängten, dem mörderischen Frost des Winters schutzlos ausgesetzt.
Antonescu genehmigte die Ermordung von 70.000 noch lebenden Juden in Bogdanovca und Domanovca. Im Verlauf der Kabinettssitzung vom 16. Dezember teilte Alexianu Antonescu mit, dass ca. 85.000 Juden an Typhus erkrankt seien und ohne Desinfektion alle Welt anstecken würden. Der Vorschlag von Antonescu war kurz und bündig: "Lass sie sterben." Die nationalsozialistischen Befehlshaber jenseits des Bug befürchteten ihrerseits eine Ausbreitung der Typhusepidemie in den eigenen Reihen, forderten die Rumänen auf, das "jüdische Problem" zu erledigen und ermutigten sie zu Massenhinrichtungen. So erschossen ukrainische Polizisten aus dem Kreis Golta, unterstützt durch örtliche Gendarmen, ca. 48.000 Juden in Bogdanovca. Eine Gruppe von 200 jungen Juden, von denen die meisten anschließend ebenfalls erschossen wurden, erhielt den Auftrag, die Leichen zu verbrennen. In Domanovca befanden sich ca. 20.000 Juden aus Odessa und der Umgebung; zwischen dem 10. Januar und dem 18. März 1942 haben örtliche ukrainische Polizisten und rumänische Gendarmen 18.000 davon getötet. Acmecetca war ursprünglich eine Schweinefarm am Ufer des Bug. Sie wurde Anfang März 1942 dazu umgewandelt, nicht arbeitsfähige oder anderweitig verwendbare Juden zu konzentrieren, einschließlich der Kinder und Alten. Der Hauptzweck des Lagers bestand in der Vernichtung durch Isolation. Die Ernährung war völlig unzureichend, aber die Menschen sind nicht allein an Hunger gestorben. Die Mehrzahl der Gefangenen steckte sich mit Typhus, Ruhr, Tetanus und Malaria an. Ihnen wurde keinerlei medizinische Behandlung zuteil. Von den ursprünglich ca. 4.000 hier internierten Juden, lebten im Mai 1942 nur noch wenige Hundert.
Die rumänischen Truppen erreichten Odessa am 16. Oktober 1941. Vom 18. Oktober 1941 bis Mitte März 1942 haben rumänische Militärs, unterstützt durch Gendarmerie und Polizei, mindestens 25.000 Juden getötet und 35.000 deportiert. Am Abend des 22. Oktober 1941 ereignete sich in dem Hauptquartier der Rumänischen Armee eine gewaltige Explosion und tötete 16 rumänische Offiziere, darunter den Militärkommandeur der Stadt, General Ion Glogojanu, 4 deutsche Marineoffiziere, 46 andere rumänische Armeeangehörige und einige Zivilisten. Auf Befehl von Antonescu, sollten "als sofortige Vergeltungsmaßnahme 18.000 Juden in den Ghettos der Stadt liquidiert und mindestens 100 Juden - je einer für jeden Regimentsbezirk - auf öffentlichen Plätzen aufgehängt" werden. Die Juden wurden von der rumänischen Armee, Gendarmerie und Polizei zusammengetrieben und an die Hinrichtungsorte verbracht. Ca. 22.000 Juden aller Altersgruppen wurden in neun Schuppen in Dalnic, einem Vorort von Odessa, eingepfercht; diese Operation wurde bis in die Nacht des 23. Oktober fortgesetzt. Diese Juden wurden mit Maschinengewehren erschossen, lebend verbrannt oder in die Luft gesprengt. Die Mehrzahl der Überlebenden wurde deportiert. Die Juden wurden zu Fuß in unendlichen Kolonnen in Richtung Berezovca und Bogdanovca deportiert. Anfang 1942 wurden 35.000 Juden unter sehr schweren Bedingungen mit dem Zug nach Berezovca und Veselinovo verbracht. Dort angekommen, wurden sie von rumänischen Gendarmen in provisorische Lager umgeleitet, die man in den deutschen Dörfern im Gebiet von Berezovca eingerichtet hatte.
Mit über 40 deutschen Dörfern mit jeweils über 1.000 Bewohnern, bestand in Transnistrien die höchste Dichte an so genannten Volksdeutschen, d. h. deutschstämmigen Einwohnern in der Ukraine. Über den Status der Deutschen Gemeinden in Transnistrien wurde in Bukarest und Odessa verhandelt. Letztendlich erkannte die rumänische Regierung die Autonomie der Volksdeutschen in Transnistrien in ihren dörflichen Siedlungsgebieten entlang des Bug an. Anfang April 1942 wurden 28.000 Juden, die zuvor von der rumänischen Gendarmerie in die deutschen Dörfer verbracht worden sind, von dem Selbstschutz, d. h. den von der SS organisierten Todeskommandos der Deutschstämmigen, vernichtet. Antonescu wurde über diese Massaker unterrichtet. Im Mai 1942 wollte der Generalstab der Rumänischen Armee von seinem Führer erfahren, ob die deutschen Polizisten berechtigt seien, Tausende Juden im Kreis Berezovca zu erschießen und deren Leichen zu verbrennen. Antonescu antwortete darauf: "Es fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Generalstabs, sich mit solchen Problemen zu befassen." Ein weiterer Fall beispielhafter Zusammenarbeit ist belegt. Rumänische Behörden überstellten Tausende örtlich ansässiger und rumänischer Juden - vermeintlich zum Straßenbau - den Deutschen jenseits des Bug. Die Mehrzahl dieser Juden wurde erschossen.
Mit Ausnahme von 17.000 Juden, die als "nützlich" für die Volkswirtschaft galten oder bestimmte Privilegien genossen, beschloss das Antonescu-Regime im Sommer 1942, die gesamte jüdische Minderheit aus Rumänien - 292.149 Menschen, gemäß einer Volkszählung aus Mai 1942 - in das Vernichtungslager Belzec zu deportieren. Ende September 1942 kam Mihai Antonescu mit Hitler, Ribbentrop und einigen Befehlshabern der Wehrmacht in Vijnița zusammen, um von Hitler die Rückgabe Nordtranssilvaniens und die Ausdehnung der Waffenlieferungen für die rumänischen Einheiten zu fordern. Alle seine Forderungen wurden zurückgewiesen, mit Ausnahme einer persönlichen Zusicherung von Hitler, die den damaligen Grenzverlauf von Rumänien garantierte. Ribbentrop forderte Mihai Antonescu auf, die gegenüber Gustav Richter, dem Gesandten von Eichmann, schriftlich abgegebene Verpflichtung einzuhalten und die rumänischen Juden nunmehr an Deutschland auszuliefern. Die Zurückstellung der Auslieferungspläne war nicht etwa das Ergebnis einer menschlichen Regung, sondern folgte der Erkenntnis, dass die deutschen und rumänischen Interessen nicht mehr übereinstimmten. Während sich die Rumänische Armee in einer schwierigen Lage vor Stalingrad befand, hatte Hitler nicht die geringste Absicht, Nordtranssilvanien jemals an Rumänien abzutreten.
Neben den Juden aus Bessarabien, der Bukowina, der Moldau-Region und den örtlich in Transnistrien ansässigen Juden, hatten selbst die im Ausland wohnenden Juden infolge der Politik von Antonescu zu leiden. Entsprechend den internationalen Gepflogenheiten, waren die rumänischen Konsulate im Ausland verpflichtet, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden rumänischen Bürger zu schützen, und zwar unabhängig von deren "Nationalität". Im Mai 1941 wurde den Juden dieser Schutz entzogen und deren Staatsbürgerschaft wurde "revidiert". Dies galt auch für die in Bessarabien und der Nordbukowina (zum damaligen Zeitpunkt Teil der UdSSR) geborenen Juden. Erst im Sommer 1942 zog Rumänien diesen Beschluss zurück und behandelte die in Bessarabien und der Bukowina geborenen Juden erneut als eigene Staatsbürger. Der deutsche Außenminister erklärte mehrfach im Sommer 1942, dass Ion Antonescu "mit Botschafter von Killinger vereinbart hat, dass rumänische Staatsbürger jüdischer Abstammung in Deutschland und den besetzten Gebieten die gleiche Behandlung wie die deutschen Juden erfahren sollen". Die unmittelbare Folge dieses Zugeständnisses war die Deportation von nahezu 1.600 rumänischen Staatsbürgern jüdischer Abstammung aus Deutschland und Österreich; ebenfalls wurden 3.000 rumänische Staatsbürger jüdischer Abstammung aus Frankreich und eine unbekannte Zahl aus den besetzten Gebieten Böhmen und Mähren, Polen und Holland deportiert. Die Mehrzahl davon ist in den Konzentrationslagern zugrunde gegangen. Die Politik der rumänischen Regierung im Hinblick auf die rumänischen Juden im Ausland änderte sich erst gegen Ende des Frühjahrs 1943. Rumänien begann die im Ausland wohnenden rumänischen Juden zu schützen. Man schätzt, dass infolge derartiger diplomatischer Interventionen, mehr als 4.000 rumänische Juden in Frankreich überlebt haben.
Die Zwangsarbeit bildet einen anderen Aspekt des Holocaust in Rumänien. Insgesamt wurden 84.042 Juden, im Alter zwischen 18 und 50 Jahren, zur Zwangsarbeit herangezogen. Einige davon konnten in ihren Heimatgemeinden verbleiben, andere mussten unter militärischer Bewachung in Arbeits- und Feldlagern arbeiten. Die Arbeits- und Lebensbedingungen in diesen Lagern waren fürchterlich. Die medizinische Versorgung und die Hygienebedingungen waren prekär. Kranke und Verkrüppelte mussten Zwangsarbeit leisten und viele Arbeiter trugen lediglich Sommerkleidung, da die "Mobilisierung" in aller Eile und mit einem minimalen Organisationsaufwand erfolgte. Erst im Dezember 1941 wurden die Arbeitslager vorübergehend geschlossen. In einigen Lagern wurden die Juden gezwungen, sich das Werkzeug für die Zwangsarbeit selber zu kaufen und für die eigene Ernährung zu zahlen. Viele sind schwer erkrankt, wurden zu Krüppeln und Hunderte sind zugrunde gegangen. Gegen ein offizielles Lösegeld, wurden die wirtschaftlich "nützlichen" Juden von der Zwangsarbeit verschont und an ihren Arbeitsplätzen belassen. Dies führte zu einem Schmiergeld-System innerhalb der rumänischen Verwaltungs- und Militärbehörden, was in krassem Widerspruch zu der harten Regierungslinie des Regimes stand.
Statistische Daten. In 1930 lebten in Großrumänien 756.930 Juden, was 4,2 % der 18 Millionen Einwohner des Landes entsprach. Gemäß den Angaben des Generaldirektors des rumänischen Zentralinstitutes für Statistik, lebten bis 1940 knapp 800.000 Juden in Rumänien. Ende August 1941 zählte die rumänische Gendarmerie zusätzlich 55.887 in Bessarabien und der Bukowina verbliebene Juden. Es gab aber auch Juden, die von dieser Zählung nicht erfasst wurden.
Ein Untersuchungsbericht, der im Dezember 1941 von der Kommission vorgelegt wurde, die die "Unregelmäßigkeiten" im Ghetto von Chișinău untersuchen sollte, bestätigte die Anzahl der Juden in Bessarabien mit 55.867 (ohne den Kreis Hotin), erwähnte jedoch zusätzlich weitere 25.000 Juden, die "eines natürlichen Todes gestorben sind, entkommen konnten oder erschossen wurden." Die Gesamtzahl der Juden, die sich demnach in Bessarabien befanden, steigt daher auf ca. 80.000. Bis Ende Juli 1941, bevor Transnistrien offiziell vor den rumänischen Behörden kapitulierte, konzentrierten rumänische Soldaten und Gendarmen Zehntausende Juden im Norden Bessarabiens und begannen, diese über den Dnister zu vertreiben. Dabei wurden Hunderte von ihnen erschossen und deren Leichen in den Fluss geworfen. Bis Ende Juli/Anfang August 1941 wurden fast 32.000 Juden über den Dnister vertrieben. Diese Zahl geht aus verschiedenen Berichten und Befehlen hervor, welche die Gendarmen erhielten, um die Juden an einer Rückkehr nach Bessarabien zu hindern. Von den ca. 32.000 Menschen konnten lediglich 12.600 entkommen; sie wurden dann später aus der Ukraine über Cosăuți zurück nach Bessarabien vertrieben und in dem Lager von Vertujeni interniert. Mindestens 8.000, jedoch bis zu 20.000 Juden, wurden von deutschen und rumänischen Soldaten auf der ukrainischen Uferseite des Dnister getötet. Somit müssen weitere 32.000 Juden zu den 80.000 hinzugezählt werden, die die Rumänische Armee in Bessarabien vorgefunden hatte. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Besetzung ca. 112.000 Juden in Bessarabien lebten. Diese Zahl ist jedoch unvollständig. In der Ukraine nahm die Wehrmacht am 16. August 1941 mindestens 11.000 Juden gefangen, die versucht hatten, nach Russland zu fliehen. Daraus folgt, dass sich zu Beginn der rumänischen Besetzung von Bessarabien, dort mindestens 122.000 Juden befanden. Laut einem Bericht des Gouverneurs der Bukowina vom 9. April 1942, lebten dort vor den Deportationen 103.172 Juden und in Dorohoi weitere 11.923. Insgesamt lebten in der Bukowina und in Bessarabien vor den Deportationen, jedoch nach den "Terrain-Säuberungen", 170.962 Juden.
Die genaue Zahl der zwischen Anfang Juli und Ende August 1941 in den Transitlagern in der Bukowina und in Bessarabien sowie während der Deportationen nach Transnistrien getöteten Juden bleibt unbekannt, ebenso wie die Anzahl der Juden, denen es gelungen ist, in die Sowjetunion zu fliehen. Was man aber aus den Regierungsdokumenten weiß, ist, dass die Mehrzahl der Juden aus den Dörfern und Städten der Südbukowina und aus Bessarabien von Einheiten der Rumänischen Armee und einem nicht unbedeutenden Teil der lokalen Bevölkerung ermordet wurde. Ebenso ist bekannt, dass die Einsatzgruppe D Tausende Juden in Czernowitz und Bessarabien ermordet hat. Die einzigen Zahlen bezüglich der ermordeten Juden sind die bereits erwähnten aus den rumänischen Dokumenten: bis zu 25.000 in Bessarabien und bis zu 20.000 während der "Eil-Deportationen". Traian Popovici, der den Ehrentitel "Gerechter unter den Völkern" trägt, beziffert die in den Dörfern und Städten der Nordbukowina getöteten Juden mit ca. 15.000. Über 45.000, wahrscheinlich jedoch nahezu 60.000 Juden, wurden in Bessarabien und der Bukowina getötet.
Gemäß den Berichten der Gouverneure von Bessarabien und der Bukowina an das Ministerium für die Verwaltung der Bukowina, von Bessarabien und Transnistrien (CBBT), wurden im Jahr 1941 insgesamt 147.712 Juden deportiert. 91.845 Juden stammten aus der Bukowina (einschließlich der Regionen Hotin und Dorohoi) und 55.867 aus Bessarabien. Möglicherweise ist die wirkliche Anzahl der deportierten Juden höher. Der Bericht vom 15. Dezember 1941 des Generalinspekteurs der Gendarmerie, General C. Z. Vasiliu, hält fest, dass 108.002 Juden aus Bessarabien und der Bukowina in drei Kreise in den Osten Transnistriens entlang des Bug deportiert worden sind: 47.545 wurden in Tulcin interniert, 30.981 in Balta und 29.476 in Golta. Am 24. Dezember 1941 berichtete der SSI Antonescu, dass sich im Westen Transnistriens 56.000 Juden aus Bessarabien und der Bukowina aufhielten; in anderen Kreisen sollte sich hingegen eine geringere Anzahl befinden. Diese zwei Berichte legen den Schluss nahe, dass sich in Transnistrien im Dezember 1941 mindestens 164.000 rumänische Juden befanden. Diese Zahl muss um 6.737 Juden erhöht werden, die in 1942 deportiert wurden - 4.290 aus der Bukowina, 231 aus Bessarabien und 2.216 aus dem Altreich und Südtranssilvanien. Nach den Deportationen verblieben lediglich 17.159 Juden in der Bukowina (mit Ausnahme der Region Dorohoi), von denen 16.794 in Czernowitz lebten. Zusammen mit den Juden aus Dorohoi bildeten sie eine jüdische Bevölkerung von 19.475 Menschen. Die Gesamtzahl der Juden, die aus Bessarabien, der Bukowina, Dorohoi und dem Altreich deportiert wurden, liegt zwischen 154.449 (147.712 plus 6.737) und 170.737 (164.000 plus 6.737) Menschen.
Ein offizieller Bericht vom 15. November 1943 an das Präsidium des Ministerrates der Rumänischen Regierung besagt, dass 49.927 Juden in Transnistrien überlebt hatten, wovon 6.425 aus dem Altreich stammten. Daraus folgt, dass bis zum 15. November 1943 zwischen 104.522 und 120.810 rumänische Bürger jüdischer Abstammung in Transnistrien ums Leben gekommen sind.
Neben den nach Transnistrien deportierten rumänischen Juden, lebten bereits dort, gemäß der sowjetischen Volkszählung aus dem Jahr 1939, 331.000 ortsansässige Juden, von denen 200.961 in Odessa wohnten. Die rumänischen Besatzungsbehörden fanden weitere 150.000 bis 200.000 Juden in Transnistrien vor. Rumänische und sowjetische Quellen besagen, dass in Odessa bis zu 25.000 Juden erschossen, aufgehängt oder lebend verbrannt wurden. Die sowjetischen Behörden berichteten, dass sie allein in Dalnic 22.000 Leichen ausgegraben hätten. Mehr noch, in anderen Gebieten wurden Juden einfach auf den Straßen erschossen; diese Opferzahlen müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Der Präfekt von Golta berichtet, dass 10.000 Juden noch vor der Einrichtung des Lagers von Bogdanovca, Anfang November 1941, getötet wurden.
Zwischen 33.000 und 35.000 Juden wurden im Januar und Februar 1942 von Odessa nach Berezovca deportiert. Davon wurden 28.000 von der SS hingerichtet. Tausende Juden (möglicherweise etwa 30.000) wurden Ende 1941 aus der Stadt und dem Kreis Odessa in Todesmärschen nach Bogdanovca getrieben. 32.433 "nach Transnistrien evakuierte" Juden wurden wahrscheinlich nach Golta deportiert und dort liquidiert.
Gemäß den deutschen Dokumenten, den Zeugenaussagen Überlebender und den rumänischen Prozessakten, wurden Ende 1941/Anfang 1942 75.000 Juden, in der Mehrzahl ortsansässig, in Bogdanovca, Domanovca und Acmecetca ermordet. Im September 1942 räumte der Generalsekretär der Regierung von Transnistrien ein, dass aus dem Bezirk Odessa 65.000 ortsansässige Juden "verschwunden" (die Tarnbezeichnung für die Ermordung von Juden) seien. Mehr noch, gemäß einem rumänischen Bericht, wurden 14.500 aus Transnistrien stammende Juden gezwungen, den Bug zu überqueren, wo sie dann von den Deutschen getötet wurden. Nach den sowjetischen Schätzungen wurden 150.038 Juden in den Kreisen Golta und Berezovca ermordet. Der Generalstab der 3. Rumänischen Armee verzeichnete am 1. November 1943 eine Zahl von 70.770 in Transnistrien lebenden Juden, wovon es sich bei 20.029 um Ortsansässige handelte. Daraus folgt, dass zwischen 115.000 und 180.000 ortsansässige Juden in Transnistrien ermordet wurden oder ums Leben gekommen sind. Am Ende der rumänischen Besetzung waren in Transnistrien nur noch 20.000 ortsansässige Juden verblieben. Weiterhin sind mindestens 15.000 Juden aus dem Altreich während des Holocaust umgekommen.
Somit beläuft sich die Gesamtzahl der rumänischen und ukrainischen Juden, die in den besetzten, unter rumänischer Verwaltung befindlichen Gebieten umgekommen sind, auf 280.000 bis 380.000 Menschen.
Die Verdrängung der Juden aus der rumänischen Gesellschaft zur Zeit des Antonescu-Regimes. Antisemitische Gesetzgebung, Rumänisierung und Enteignung.
Die antijüdische Gesetzgebung und die Verwaltungsmaßnahmen, die unter dem Regime von Ion Antonescu - mit und ohne Beteiligung der national-legionären Bewegung - ergriffen wurden, sind bezeichnend für eine extremistische und totalitäre Politik gegenüber einer ethnischen Minderheit. Die Rumänisierungspolitik entlarvte die eindeutige Absicht, die rumänische Gesellschaft zum ausschließlichen Vorteil der Rumänen ethnisch umzugestalten. Die der "Blutkomponente" zugewiesene Bedeutung verrät den strukturell rassistischen Charakter des Regimes. Die Eilgesetzgebung und die Verteufelung der Juden als Landesverräter bildeten die Grundlage für die groß angelegte Repression gegen die jüdische Minderheit und die Rechtfertigung dieser Repression als legitime Kriegshandlung. Wenn man den besonderen Stellenwert berücksichtigt, den die antijüdische Gesetzgebung einnahm, ist es evident, dass das so genannte "jüdische Problem" eines der Hauptanliegen des Marschalls und seiner Entourage war. Das Antonescu-Regime hat rassistische und diskriminierende Methoden gegen die Juden angewendet, die zu ihrer rechtlichen und politischen Ausgrenzung führten und bestimmt waren, sie von dem Rest der Bevölkerung zu isolieren; die Juden wurden außerhalb des Gesetzesrahmens gestellt, der im Normalfall jedem Bürger die alltägliche Sicherheit in einem modernen Staat garantiert.
Der "Integrale Nationalismus", anders ausgedrückt, die ethnische Homogenisierung, bildete die Grundlage für das von Antonescu betriebene Rumänisierungsprogramm. Die antijüdische Gesetzgebung war das wesentliche Instrument zur Verwirklichung des Rumänisierungsprozesses. Nach der Einschätzung von Mihai Antonescu hat die Anwendung dieser Gesetzgebung "dazu beigetragen, dass sich das rumänische Eigentum von der fremden Plage freischütteln und den beherrschenden Einfluss der Juden im wirtschaftlichen Leben zurückdrängen konnte." Die von Antonescu bereits im September 1940 umrissene Rumänisierung wurde als "nationalsozialistische Reform" von großer Tragweite präsentiert, die, selbst nach der Entfernung der Legion aus der Regierung durch Antonescu, noch Bestand haben sollte. Um einen wirtschaftlichen Kollaps zu verhindern, hat Antonescu die Rumänisierung als einen allmählichen, etappenweisen Prozess geplant, im krassen Unterschied zu der brutalen und korrupten Strategie der Eisernen Garde.
Die erste Gesetzesverordnung, welche den neuen Rechtsstatus der Juden in Rumänien begründete, wurde am 8. August 1940 von König Carol II, von Ion Gigurtu, Präsident des Ministerrates, und von I. V. Gruia, Justizminister und Professor für Recht an der Universität Bukarest unterzeichnet. Dieses Dekret führte die juristische Unterscheidung zwischen "Rumänen dem Blute nach" und "rumänischen Staatsbürgern" ein. "Blutkomponente" und "Rassebegriff" für Nation und Staat und deren Betonung bildeten Eckpfeiler der nationalsozialistischen Weltanschauung. Auf der Basis dieser Grundüberlegungen, regelte dieses Gesetz den Status der Juden im Hinblick auf ihre Teilnahme an dem geistigen, politischen und wirtschaftlichen Leben in Rumänien. Es versuchte gar nicht erst, allen Juden die Staatsbürgerschaft zu entziehen, denn in dem neuen Kontext war der Besitz der rumänischen Staatsbürgerschaft irrelevant geworden. Das Gesetz vom 8. August 1940 unterteilte die Juden in drei Kategorien, in Abhängigkeit davon, wann sie die rumänische Staatsbürgerschaft erhalten hatten und wie es um den Wehrdienststatus des Einzelnen bestellt war. Dieses Gesetz verbot den Juden der ersten und dritten Kategorie, - Veteranen der rumänischen Kriege und deren Nachkommen fielen in die zweite Kategorie - die Ausübung einer Reihe von Berufen und den Besitz von Eigentum. Das Gesetz definierte das Jüdischsein durch die "Blutkomponente" und den Ritus. Als Jude galt derjenige, der das Judentum praktizierte oder von Eltern stammte, die dem jüdischen Glauben anhingen, selbst wenn der Betreffende zum Christentum übergewechselt hatte oder Atheist war. Nur derjenige galt als Christ, dessen Eltern noch vor seiner Geburt konvertiert hatten.
Gleichwohl das Antonescu-Regime der Königsdiktatur feindlich gegenüberstand, setzte es dieses Gesetz nicht etwa außer Kraft. Im Gegenteil, es nutzte es vielmehr als Grundlage für die eigene antijüdische Gesetzgebung, mit dem Unterschied, dass Antonescu die Definition, wer als Jude anzusehen war, entscheidend veränderte. Beispielsweise galt in den Augen des neuen Regimes derjenige als Jude, der mindestens ein jüdisches Elternteil hatte, und zwar unabhängig davon, ob dieses Elternteil bei der Geburt des Kindes zum Christentum konvertiert hatte, denn "das Geheimnis der Taufe kann die schicksalhafte Bestimmung des mosaischen Blutes nicht verändern." Die Juden wurden nicht für ihre Taten bestraft, sondern deshalb, weil sie Juden waren. Im Jüdischsein selber bestand die Minderwertigkeit und die Zugehörigkeit dazu wurde kriminalisiert. Die Regierung setzte sich das Ziel, das "rumänische Blut" vor dem "jüdischen Blut" zu verteidigen. Um dieses Ziel zu erreichen, verbot das Antonescu-Regime Eheschließungen zwischen "Rumänen dem Blute nach" und denjenigen, die es als "Juden" definierte; gleichfalls wurde Juden die Konversion zum Christentum verboten. Der Rumänisierungsprozess fing mit der Enteignung des ländlichen jüdischen Eigentums an. Der Unterschied im Hinblick auf den Landbesitz zwischen der Gesetzgebung unter Antonescu (Gesetze vom 4. Oktober 1940, 12. November 1940 und 4. Mai 1941) und dem "Gesetz Gigurtu" vom 8. August 1940 bestand lediglich darin, dass dieses Gesetz den jüdischen Landbesitzern erlaubte, Grundstücke an "Rumänen dem Blute nach" zu verkaufen, wobei der Staat bei mehreren Geboten ein Vorkaufsrecht besaß. Alle diese Gesetze untersagten den Juden den Erwerb und den Besitz von jeglichem ländlichen Eigentum auf dem Territorium von Rumänien. Die Enteignung des ländlichen jüdischen Eigentums führte, zusammen mit der Vertreibung der jüdischen Landbevölkerung in die Städte, zu der vollständigen Rumänisierung der rumänischen Dörfer. Infolge der Anwendung dieser Gesetze, wurde der rumänische Staat Eigentümer von 40.035 Hektar Land, 47.455 Hektar Wald sowie von 323 Getreidemühlen, Brauereien und anderen Industrieanlagen.
Das Antonescu-Regime verabschiedete am 3. September 1941 ein Sondergesetz, nach dem das jüdische Eigentum in Bessarabien und der Nordbukowina "ohne Vorankündigung und andere Formalitäten" verstaatlicht wurde; es ging hierbei um das jüdische Eigentum in den Gebieten, die von der rumänischen Armee nach deren Kriegseintritt am 22. Juni 1941 kontrolliert wurden. So fiel dem rumänischen Staat das Eigentum an 27.091 Hektar anbaufähigem Land zu. Das Eigentum der nach Transnistrien deportierten Juden wurde für herrenlos erklärt und per Gesetz dem Nationalen Zentrum für Rumänisierung (CNR) übertragen, einer bevollmächtigten Institution, die unmittelbar dem Präsidium des Ministerrates unterstand und dazu diente, alle Rumänisierungsaktivitäten zu zentralisieren und eine bürokratische Struktur für die Enteignungen zu schaffen, d. h. die Enteignung, Verwaltung und Liquidierung des Eigentums zu überwachen.
Das Antonescu-Regime hat kein umfassendes Gesetz zur Enteignung der jüdischen Handels- und Industrieunternehmen im Altreich und Südtranssilvanien verabschiedet, denn die Rumänisierung des Handels und der Industrie konnte nicht über Nacht erfolgen. Die Strategen der Rumänisierung haben diesen Prozess in Etappen konzipiert, angefangen mit der Vorbereitung des "rumänischen Elements" für die Ablösung der Juden, gefolgt von der Bildung des erforderlichen Betriebskapitals für die Unternehmen, und erst zum Schluss die Verdrängung der Juden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden von der Regierung die jüdischen Handels- und Industrieunternehmen inventarisiert und ein Mechanismus geschaffen, um das Umlauf- und Anlagevermögen der jüdischen Unternehmen zu kontrollieren. Später ernannte die Regierung durch die Gesetzesverordnung Nr. 3361 (vom 5. Oktober 1940) Rumänisierungskommissare, die die Wirtschaft regeln sollten. Dies war der Beginn der vollständigen Regierungskontrolle über die jüdischen Unternehmen. Die Mehrzahl dieser Rumänisierungskommissare waren Legionäre, Funktionäre eines Systems, das durch Misswirtschaft, Erpressung und Diebstahl gekennzeichnet war. Die Legionäre besetzten zahlreiche jüdische Unternehmen mit Waffengewalt und nötigten die Eigentümer die "Eigentumsübertragung" zu unterzeichnen. Die offiziellen statistischen Daten für das rumänische Territorium (ausgenommen Bukarest) weisen aus, dass jüdisches Eigentum im Gesamtwert von einer Milliarde Lei für 216 Millionen Lei verkauft wurde, wovon jedoch nur 52 Millionen Lei tatsächlich bezahlt worden sind. Die Raubzüge der Legionäre haben den jüdischen Eigentümern einen Schaden von 380 Millionen Lei zugefügt.
Als Folge wurden die Rumänisierungskommissare am 18. Januar 1941 durch Beamte des Volkswirtschaftsministeriums ersetzt. Nach der Entfernung der Legionäre von der Macht im Januar 1941, wurde das übernommene Eigentum nicht etwa den rechtmäßigen Eigentümern zurückgegeben, sondern vielmehr der Handelskammer im Zuge des Rumänisierungsprozesses übertragen. Diejenigen Legionäre, die nachweisen konnten, dass sie jüdisches Eigentum in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften erworben hatten, blieben rechtmäßige Eigentümer.
Die Gesetzesverordnung Nr. 51 (vom 20. Januar 1942) begründete die Regierungskontrolle der Unternehmensvorstände. Besondere Kontrolleure überwachten die Rumänisierung des Kapitals und der Belegschaften, d. h. die Verteilung rumänischer Mitarbeiter auf die einzelnen Unternehmen. Jedes jüdische Unternehmen war davon betroffen. Ein Gesetz vom 3. März 1941 zielte auf die Enteignung des jüdischen Kapitals und zwang die Eigentümer, Aktien namentlich zu registrieren, nur um sie ihnen anschließend um so leichter abnehmen zu können. Eines der Hauptziele der Antonescu-Regierung bestand darin, die Entwicklung des jüdischen und ausländischen - mit Ausnahme des deutschen und italienischen - Kapitals einzudämmen und im Gegenzug das - ethnisch - rumänische Kapital zu erhöhen. Infolge der zahlreichen in Kraft getretenen Restriktionen, wurden zwischen dem 6. September 1940 und dem 1. Juni 1943 die Mehrzahl der jüdischen Unternehmen (15.987 von 20.140) entweder von ihren Eigentümern aufgelöst oder von der Handelskammer von Amts wegen geschlossen. Hunderte jüdische Geschäfte wurden zwischen Dezember 1941 und Juli 1942 an Rumänen verkauft. Die Verkäufe waren im Allgemeinen für die Juden sehr unvorteilhaft, denn sie wurden genötigt, blühende Geschäfte zu Spottpreisen abzugeben.
Der jüdische Immobilienbesitz in den Städten wurde per Gesetz am 28. März 1941 verstaatlicht. Das erklärte Ziel dieses Gesetzes bestand darin, eine - ethnisch gesehen - rumänische Mittelschicht zu bilden. Im Unterschied zu der Verstaatlichung des jüdischen Landbesitzes, die keinerlei Ausnahmen zuließ, unterteilte dieses Gesetz die Juden in mehrere Kategorien: dekorierte, jüdische Kriegsveteranen, Kriegswaisen, die mindestens 20 Jahre zuvor christlich getauft worden sind, sofern sie mit ethnischen Rumänen verheiratet waren, christlich getaufte Juden, sofern ihre Taufe mindestens 30 Jahre zurücklag, sowie die Nachfahren der vorgenannten Personenkreise. Es blieb dem Ministerrat vorbehalten, diese Ausnahmen von Fall zu Fall zu genehmigen. Die Juden aber, auf welche das Gesetz Anwendung fand, wurden verpflichtet, ihr Eigentum auf die CNR zu übertragen. Das Eigentum musste frei von Hypotheken und jeglichen sonstigen Lasten sein. Im Gegenzug sollte die CNR den Eigentümern den Kaufpreis zuzüglich einer Verzinsung von 3% vergüten; die Zahlung dieser Vergütung wurde jedoch bis zum Ende des Krieges ausgesetzt.
Durch die Anwendung dieses Gesetzes wurden bis Dezember 1943 insgesamt 75.385 Wohnungen in einem Gesamtwert von 50 Milliarden Lei "rumänisiert". Das Antonescu-Regime enteignete zwischen dem 14. Juli 1942 und dem 23. August 1944 insgesamt 1.042 Gebäude der Jüdischen Gemeinde, darunter Tempel, Synagogen, Gebetshäuser, Schulen, Krankenhäuser und Kliniken, Waisenhäuser, Friedhöfe, rituelle Tauchbäder, Verwaltungsgebäude und Rabbinerwohnungen. Diese komplexe Aufgabenstellung machte einen institutionellen Rahmen erforderlich, der von den Ministerien für Volkswirtschaft, für Arbeit und Sozialwesen und für Inneres geboten wurde. Darüber hinaus, hat die Regierung besondere Institutionen geschaffen, wie z. B. die Direktion für Rumänisierung, Kolonialisierung und Inventarisierung und das Nationale Zentrum für Rumänisierung. Die CNR war eine repressive Institution, die mit Polizeimethoden gegen die Juden vorging. Sie nahm die Dienste von bezahlten Spitzeln in Anspruch und übte im Hinblick auf das jüdische Eigentum ihre Machtbefugnisse völlig willkürlich aus. Die CNR erwirtschaftete für die Regierung aus der Vermietung bzw. dem Verkauf verstaatlichter jüdischer Immobilien enorme Gewinne (jährlich ca. zwei Milliarden Lei). Der Gesamtwert dieses Eigentums (einschließlich des gewaltsam entrissenen Besitzes, nachträglich durch Justiz und Verwaltung sanktioniert) beläuft sich auf ungefähr 100 Milliarden Lei.
Der Ausschluss der Juden aus verschiedenen Aktivitätsfeldern setzte bereits 1937 mit der Bildung der Regierung Goga ein; dieser Prozess wurde jedoch unter dem Antonescu-Regime allumfassend, als die Juden aus allen Tätigkeitsfeldern vertrieben wurden. Theater- und Opernkünstler waren die ersten, die von dieser legalisierten Diskriminierung betroffen wurden. Am 8. September 1940 erließ das Religionsministerium das Dekret Nr. 42181, wonach alle staatlichen und privaten Theater und Opernhäuser verpflichtet wurden, alle jüdischen Schauspieler und Sänger zu beurlauben; ein späteres Dekret gab ihnen das Recht, an privaten jüdischen Theatern engagiert zu werden. Die neuen Gesetze zielten anschließend auch auf die übrigen Berufe. Beispielsweise wurde es den Juden verboten, als Apotheker oder Rechtsanwälte tätig zu sein. Eines der strengsten Gesetze gegen das Arbeitsrecht der Juden war die Gesetzesverordnung Nr. 3825 (vom 15. November 1940), welche alle Unternehmen verpflichtete, die jüdischen Mitarbeiter zu beurlauben, was auch - mit sehr wenigen Ausnahmen - bis zum 31. Dezember 1941 geschah. Nach einem Bericht des Arbeitsamtes vom 13. Juni 1943 über die Rumänisierung des Arbeitsmarktes, sank die Zahl der angestellten Juden von 28.225 am 16. November 1940 auf nur 6.506 am 1. März 1943.
Auch den jüdischen Ärzten wurde die Berufsausübung untersagt (mit Ausnahme der Behandlung jüdischer Patienten), die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in der Fachpresse und die Mitgliedschaft in Forschungsinstituten wurde ihnen ebenfalls verboten. Alle Ärzte, denen es noch gestattet war, ihren Beruf auszuüben, mussten ein Abzeichen tragen und einen Stempel vorweisen, um als Juden identifiziert werden zu können. Mehr noch, wenn Juden erkrankten, durften sie nicht in ein rumänisches Krankenhaus eingewiesen oder von rumänischen Ärzten behandelt werden. Am 2. Februar 1942 beschloss der Rumänische Ingenieurverband, jüdischen Ingenieuren das Berufsrecht zu entziehen. Das selbe Schicksal erlitten später jüdische Architekten sowie jüdische Mitglieder von Gewerkschaften und anderen Berufsverbänden. Selbst Handwerker und Lehrlinge wurden aus dem Arbeitsmarkt verdrängt, denn ihnen wurde untersagt, qualifizierte Tätigkeiten auszuüben. Die Freiheit jüdischer Händler wurde ebenfalls mit einer Reihe von Einschränkungen belegt. Bücher jüdischer Autoren und Schallplatten mit Musik jüdischer Komponisten wurden in Bibliotheken und öffentlichen Büchereien verboten.
Die Gesetzesverordnung Nr. 3438 vom 11. Oktober 1940 entfernte die jüdischen Schüler und Professoren sowie das jüdische Verwaltungspersonal aus dem Bildungs- und Erziehungssystem. Keinem einzigen jüdischen Schüler wurde es gestattet, eine rumänische Schule zu besuchen, es sei denn, dass er der direkte und getaufte Nachfahre eines dekorierten Kriegsveteranen war, der im Unabhängigkeitskrieg verwundet oder getötet worden war, oder eines Kriegsinvaliden oder Dekorierten des Krieges von 1916-1918, oder eines Nachfahren der vorgenannten Kategorien, sofern dieser bis zum 9. August 1940 zum Christentum konvertiert hatte. Aber selbst diese Schüler wurden nur wenige Wochen später aus den öffentlichen Schulen exmatrikuliert. Antonescu gab im Februar 1941 dem Druck des Heiligen Stuhls von Bukarest nach und gestattete es den jüdischen, zum Christentum konvertierten Schülern, am Unterricht einiger Konfessionsschulen (in der Mehrzahl katholisch) teilzunehmen. Gleichfalls erlaubte er getauften Juden mit nur einem einzigen jüdischen Elternteil, private, nichtjüdische Schulen zu besuchen. Andererseits ordnete er aber an, die ethnische Zugehörigkeit auf den Abschlusszeugnissen zu vermerken, um auf die jüdischen Absolventen anschließend die Judengesetzgebung anwenden zu können. Unter diesen Bedingungen entstand ein paralleles jüdisches Bildungs- und Erziehungssystem, das jedoch später dadurch unterminiert wurde, dass Gebäude der jüdischen Schulen eingezogen und verstaatlicht wurden und alle Schüler, die älter als 15 Jahre waren, zum Arbeitsdienst eingezogen wurden.
Obwohl die Juden noch in der Zeit der Königsdiktatur das Wahlrecht besaßen, wurde ihnen dieses von Antonescu entzogen. Im Dezember 1940 verabschiedete Antonescu ein Gesetz, das die Juden von der Ableistung des Militärdienstes und der vormilitärischen Ausbildung ausschloss. Im Gegenzug wurden ihnen Militärsteuern und Arbeitsdienst bzw. eine Kombination aus beidem auferlegt. Das Gesetz galt für alle männlichen Juden zwischen 18 und 50 Jahren (in vielen Fällen wurden diese Altersbegrenzungen bewusst missachtet). Unter dem Vorwand, dass die Juden nicht gezwungen sind, ihr Leben im Kampf zu riskieren, wurden ihnen von der Regierung finanzielle und materielle Lasten auferlegt, die ihre Möglichkeiten bei weitem überschritten. Zudem wurden sie als physisch ungeeignet für den Militärdienst eingestuft und mussten Militärsteuern zahlen. Alle Juden, die in Einheiten des Arbeitsdienstes zusammengefasst waren, erhielten ihre Arbeitseinsätze vom Generalstab der Armee. Diese Arbeiter unterstanden der strengen Militärdienstordnung, trugen aber die eigene Zivilkleidung mit einer gelben Armbinde an dem linken Arm, auf der die Nummer des zuständigen Rekrutierungszentrums vermerkt war. Im August 1942 wurde die zunächst von den Juden freiwillig erbrachte Arbeitsdienstleistung in "Pflichtarbeit" oder "Zwangsarbeit" umbenannt. Am 23. Juli 1942 regelte eine Entscheidung des Nationalen Verteidigungsministeriums (Nr. 1305), dass die Juden, die im Besitz eines Universitätsdiploms waren, verpflichtet wurden, jährlich 90 Tage für die Regierung zu arbeiten. Jüdische Zwangsarbeit wurde von 47.345 Männern, Frauen und Jugendlichen geleistet. Die Männer wurden bei verschiedenen Infrastrukturprojekten eingesetzt, zum Beispiel bei der Verlegung von Eisenbahnschienen und im Straßenbau, während die Frauen Bürotätigkeiten und andere Arbeiten leisteten. Die Strafen für Ungehorsam waren unterschiedlich und variierten zwischen Prügelstrafe und Deportation bis hin zu der Todesstrafe. Die Löhne für diese Arbeiten waren minimal oder wurden überhaupt nicht bezahlt; hingegen mussten die Jüdischen Gemeinden Arbeitskleidung und Werkzeug liefern sowie für die medizinische Versorgung und Ernährung der Arbeiter aufkommen.
Die rumänische Regierung hat - als Unterabteilung des Arbeitsministeriums - ein "Kommissariat für jüdische Angelegenheiten" geschaffen, das dem Ministerrat unterstand. Das Antonescu-Regime hat mit seinen Maßnahmen und Reglementierungen eine Art Notstandsgesetzgebung gegen die Juden erlassen und damit einen Gesetzesrahmen geschaffen, der die Freiheiten der Juden beschnitt und ihr Leben bedrohte. So wurden am 6. Mai 1941 alle, die mindestens ein jüdisches Elternteil hatten, verpflichtet, ihre Radios abzugeben. Unter dem Vorwand, auf die Besorgnisse einiger Militärkommandeure zu reagieren, ordnete Mihai Antonescu am 5. August 1941 an, dass alle Juden in Rumänien den gelben Stern zu tragen haben. Als Konsequenz auf den Aufruf von Wilhelm Filderman, entschied Antonescu am 9. September, diesen Befehl zu widerrufen. Ungeachtet dieser Entscheidung von Antonescu, wurden die Juden in Transnistrien gezwungen, den Stern bis zum Ende des Krieges zu tragen; mehr noch, in einigen Städten in der Moldau-Region und in Czernowitz wurde der Widerruf ignoriert. Eine Gesetzesverordnung vom 27. Juli 1941 hob alle, Juden erteilten Reisegenehmigungen auf. Zwischen dem 27. Juni 1941 und dem 31. Dezember 1943 erließ die Regierung mehr als 20 Verwaltungsverordnungen, die die Bedingungen festlegten, nach denen Juden von dem Ministerium des Inneren Reisegenehmigungen erhalten sollten. Schüler und Professoren durften sich demnach bis zu der Schule und zurück nach Hause bewegen. Eine beschränkte Anzahl von Reisegenehmigungen wurde bei offiziellen Vorladungen, Krankheitsfällen und - in sehr geringem Umfang - für Geschäftsreisen erteilt. Juden, die ohne Reisegenehmigung reisten, riskierten, deportiert zu werden. Gleichfalls wurden den Juden am 16. März 1942 die Führerscheine entzogen. Schließlich wurde das Recht der Juden, Vorräte zu kaufen, stark eingeschränkt.
Gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 552 vom 2. März 1943, sollten Juden, die zu einer Gefängnisstrafe von mindestens drei Monaten oder einer Lagerhaft von mindestens sechs Monaten verurteilt worden waren, zusammen mit ihren Familien nach Transnistrien deportiert werden. Bei Juden, die für die Gefährdung der nationalen Sicherheit verurteilt worden waren, sollte die Strafe verdoppelt werden. Mehr noch, nach einem Gesetz vom 26. Mai 1944, sollten Juden, die illegal nach Rumänien eingereist waren, zum Tode verurteilt werden. Dieses Gesetz zielte auf die Juden aus Ungarn und Nordtranssilvanien ab, die versuchten, den am 19. März 1944 begonnenen Deportationen zu entfliehen. Dennoch muss erwähnt werden, dass dieses Gesetz nicht zur Anwendung kam.
Der "Integrale Nationalismus", anders ausgedrückt, die ethnische Homogenisierung, bildete die Grundlage für das von Antonescu betriebene Rumänisierungsprogramm. Die antijüdische Gesetzgebung war das wesentliche Instrument zur Verwirklichung des Rumänisierungsprozesses. Nach der Einschätzung von Mihai Antonescu hat die Anwendung dieser Gesetzgebung "dazu beigetragen, dass sich das rumänische Eigentum von der fremden Plage freischütteln und den beherrschenden Einfluss der Juden im wirtschaftlichen Leben zurückdrängen konnte." Die von Antonescu bereits im September 1940 umrissene Rumänisierung wurde als "nationalsozialistische Reform" von großer Tragweite präsentiert, die, selbst nach der Entfernung der Legion aus der Regierung durch Antonescu, noch Bestand haben sollte. Um einen wirtschaftlichen Kollaps zu verhindern, hat Antonescu die Rumänisierung als einen allmählichen, etappenweisen Prozess geplant, im krassen Unterschied zu der brutalen und korrupten Strategie der Eisernen Garde.
Die erste Gesetzesverordnung, welche den neuen Rechtsstatus der Juden in Rumänien begründete, wurde am 8. August 1940 von König Carol II, von Ion Gigurtu, Präsident des Ministerrates, und von I. V. Gruia, Justizminister und Professor für Recht an der Universität Bukarest unterzeichnet. Dieses Dekret führte die juristische Unterscheidung zwischen "Rumänen dem Blute nach" und "rumänischen Staatsbürgern" ein. "Blutkomponente" und "Rassebegriff" für Nation und Staat und deren Betonung bildeten Eckpfeiler der nationalsozialistischen Weltanschauung. Auf der Basis dieser Grundüberlegungen, regelte dieses Gesetz den Status der Juden im Hinblick auf ihre Teilnahme an dem geistigen, politischen und wirtschaftlichen Leben in Rumänien. Es versuchte gar nicht erst, allen Juden die Staatsbürgerschaft zu entziehen, denn in dem neuen Kontext war der Besitz der rumänischen Staatsbürgerschaft irrelevant geworden. Das Gesetz vom 8. August 1940 unterteilte die Juden in drei Kategorien, in Abhängigkeit davon, wann sie die rumänische Staatsbürgerschaft erhalten hatten und wie es um den Wehrdienststatus des Einzelnen bestellt war. Dieses Gesetz verbot den Juden der ersten und dritten Kategorie, - Veteranen der rumänischen Kriege und deren Nachkommen fielen in die zweite Kategorie - die Ausübung einer Reihe von Berufen und den Besitz von Eigentum. Das Gesetz definierte das Jüdischsein durch die "Blutkomponente" und den Ritus. Als Jude galt derjenige, der das Judentum praktizierte oder von Eltern stammte, die dem jüdischen Glauben anhingen, selbst wenn der Betreffende zum Christentum übergewechselt hatte oder Atheist war. Nur derjenige galt als Christ, dessen Eltern noch vor seiner Geburt konvertiert hatten.
Gleichwohl das Antonescu-Regime der Königsdiktatur feindlich gegenüberstand, setzte es dieses Gesetz nicht etwa außer Kraft. Im Gegenteil, es nutzte es vielmehr als Grundlage für die eigene antijüdische Gesetzgebung, mit dem Unterschied, dass Antonescu die Definition, wer als Jude anzusehen war, entscheidend veränderte. Beispielsweise galt in den Augen des neuen Regimes derjenige als Jude, der mindestens ein jüdisches Elternteil hatte, und zwar unabhängig davon, ob dieses Elternteil bei der Geburt des Kindes zum Christentum konvertiert hatte, denn "das Geheimnis der Taufe kann die schicksalhafte Bestimmung des mosaischen Blutes nicht verändern." Die Juden wurden nicht für ihre Taten bestraft, sondern deshalb, weil sie Juden waren. Im Jüdischsein selber bestand die Minderwertigkeit und die Zugehörigkeit dazu wurde kriminalisiert. Die Regierung setzte sich das Ziel, das "rumänische Blut" vor dem "jüdischen Blut" zu verteidigen. Um dieses Ziel zu erreichen, verbot das Antonescu-Regime Eheschließungen zwischen "Rumänen dem Blute nach" und denjenigen, die es als "Juden" definierte; gleichfalls wurde Juden die Konversion zum Christentum verboten. Der Rumänisierungsprozess fing mit der Enteignung des ländlichen jüdischen Eigentums an. Der Unterschied im Hinblick auf den Landbesitz zwischen der Gesetzgebung unter Antonescu (Gesetze vom 4. Oktober 1940, 12. November 1940 und 4. Mai 1941) und dem "Gesetz Gigurtu" vom 8. August 1940 bestand lediglich darin, dass dieses Gesetz den jüdischen Landbesitzern erlaubte, Grundstücke an "Rumänen dem Blute nach" zu verkaufen, wobei der Staat bei mehreren Geboten ein Vorkaufsrecht besaß. Alle diese Gesetze untersagten den Juden den Erwerb und den Besitz von jeglichem ländlichen Eigentum auf dem Territorium von Rumänien. Die Enteignung des ländlichen jüdischen Eigentums führte, zusammen mit der Vertreibung der jüdischen Landbevölkerung in die Städte, zu der vollständigen Rumänisierung der rumänischen Dörfer. Infolge der Anwendung dieser Gesetze, wurde der rumänische Staat Eigentümer von 40.035 Hektar Land, 47.455 Hektar Wald sowie von 323 Getreidemühlen, Brauereien und anderen Industrieanlagen.
Das Antonescu-Regime verabschiedete am 3. September 1941 ein Sondergesetz, nach dem das jüdische Eigentum in Bessarabien und der Nordbukowina "ohne Vorankündigung und andere Formalitäten" verstaatlicht wurde; es ging hierbei um das jüdische Eigentum in den Gebieten, die von der rumänischen Armee nach deren Kriegseintritt am 22. Juni 1941 kontrolliert wurden. So fiel dem rumänischen Staat das Eigentum an 27.091 Hektar anbaufähigem Land zu. Das Eigentum der nach Transnistrien deportierten Juden wurde für herrenlos erklärt und per Gesetz dem Nationalen Zentrum für Rumänisierung (CNR) übertragen, einer bevollmächtigten Institution, die unmittelbar dem Präsidium des Ministerrates unterstand und dazu diente, alle Rumänisierungsaktivitäten zu zentralisieren und eine bürokratische Struktur für die Enteignungen zu schaffen, d. h. die Enteignung, Verwaltung und Liquidierung des Eigentums zu überwachen.
Das Antonescu-Regime hat kein umfassendes Gesetz zur Enteignung der jüdischen Handels- und Industrieunternehmen im Altreich und Südtranssilvanien verabschiedet, denn die Rumänisierung des Handels und der Industrie konnte nicht über Nacht erfolgen. Die Strategen der Rumänisierung haben diesen Prozess in Etappen konzipiert, angefangen mit der Vorbereitung des "rumänischen Elements" für die Ablösung der Juden, gefolgt von der Bildung des erforderlichen Betriebskapitals für die Unternehmen, und erst zum Schluss die Verdrängung der Juden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden von der Regierung die jüdischen Handels- und Industrieunternehmen inventarisiert und ein Mechanismus geschaffen, um das Umlauf- und Anlagevermögen der jüdischen Unternehmen zu kontrollieren. Später ernannte die Regierung durch die Gesetzesverordnung Nr. 3361 (vom 5. Oktober 1940) Rumänisierungskommissare, die die Wirtschaft regeln sollten. Dies war der Beginn der vollständigen Regierungskontrolle über die jüdischen Unternehmen. Die Mehrzahl dieser Rumänisierungskommissare waren Legionäre, Funktionäre eines Systems, das durch Misswirtschaft, Erpressung und Diebstahl gekennzeichnet war. Die Legionäre besetzten zahlreiche jüdische Unternehmen mit Waffengewalt und nötigten die Eigentümer die "Eigentumsübertragung" zu unterzeichnen. Die offiziellen statistischen Daten für das rumänische Territorium (ausgenommen Bukarest) weisen aus, dass jüdisches Eigentum im Gesamtwert von einer Milliarde Lei für 216 Millionen Lei verkauft wurde, wovon jedoch nur 52 Millionen Lei tatsächlich bezahlt worden sind. Die Raubzüge der Legionäre haben den jüdischen Eigentümern einen Schaden von 380 Millionen Lei zugefügt.
Als Folge wurden die Rumänisierungskommissare am 18. Januar 1941 durch Beamte des Volkswirtschaftsministeriums ersetzt. Nach der Entfernung der Legionäre von der Macht im Januar 1941, wurde das übernommene Eigentum nicht etwa den rechtmäßigen Eigentümern zurückgegeben, sondern vielmehr der Handelskammer im Zuge des Rumänisierungsprozesses übertragen. Diejenigen Legionäre, die nachweisen konnten, dass sie jüdisches Eigentum in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften erworben hatten, blieben rechtmäßige Eigentümer.
Die Gesetzesverordnung Nr. 51 (vom 20. Januar 1942) begründete die Regierungskontrolle der Unternehmensvorstände. Besondere Kontrolleure überwachten die Rumänisierung des Kapitals und der Belegschaften, d. h. die Verteilung rumänischer Mitarbeiter auf die einzelnen Unternehmen. Jedes jüdische Unternehmen war davon betroffen. Ein Gesetz vom 3. März 1941 zielte auf die Enteignung des jüdischen Kapitals und zwang die Eigentümer, Aktien namentlich zu registrieren, nur um sie ihnen anschließend um so leichter abnehmen zu können. Eines der Hauptziele der Antonescu-Regierung bestand darin, die Entwicklung des jüdischen und ausländischen - mit Ausnahme des deutschen und italienischen - Kapitals einzudämmen und im Gegenzug das - ethnisch - rumänische Kapital zu erhöhen. Infolge der zahlreichen in Kraft getretenen Restriktionen, wurden zwischen dem 6. September 1940 und dem 1. Juni 1943 die Mehrzahl der jüdischen Unternehmen (15.987 von 20.140) entweder von ihren Eigentümern aufgelöst oder von der Handelskammer von Amts wegen geschlossen. Hunderte jüdische Geschäfte wurden zwischen Dezember 1941 und Juli 1942 an Rumänen verkauft. Die Verkäufe waren im Allgemeinen für die Juden sehr unvorteilhaft, denn sie wurden genötigt, blühende Geschäfte zu Spottpreisen abzugeben.
Der jüdische Immobilienbesitz in den Städten wurde per Gesetz am 28. März 1941 verstaatlicht. Das erklärte Ziel dieses Gesetzes bestand darin, eine - ethnisch gesehen - rumänische Mittelschicht zu bilden. Im Unterschied zu der Verstaatlichung des jüdischen Landbesitzes, die keinerlei Ausnahmen zuließ, unterteilte dieses Gesetz die Juden in mehrere Kategorien: dekorierte, jüdische Kriegsveteranen, Kriegswaisen, die mindestens 20 Jahre zuvor christlich getauft worden sind, sofern sie mit ethnischen Rumänen verheiratet waren, christlich getaufte Juden, sofern ihre Taufe mindestens 30 Jahre zurücklag, sowie die Nachfahren der vorgenannten Personenkreise. Es blieb dem Ministerrat vorbehalten, diese Ausnahmen von Fall zu Fall zu genehmigen. Die Juden aber, auf welche das Gesetz Anwendung fand, wurden verpflichtet, ihr Eigentum auf die CNR zu übertragen. Das Eigentum musste frei von Hypotheken und jeglichen sonstigen Lasten sein. Im Gegenzug sollte die CNR den Eigentümern den Kaufpreis zuzüglich einer Verzinsung von 3% vergüten; die Zahlung dieser Vergütung wurde jedoch bis zum Ende des Krieges ausgesetzt.
Durch die Anwendung dieses Gesetzes wurden bis Dezember 1943 insgesamt 75.385 Wohnungen in einem Gesamtwert von 50 Milliarden Lei "rumänisiert". Das Antonescu-Regime enteignete zwischen dem 14. Juli 1942 und dem 23. August 1944 insgesamt 1.042 Gebäude der Jüdischen Gemeinde, darunter Tempel, Synagogen, Gebetshäuser, Schulen, Krankenhäuser und Kliniken, Waisenhäuser, Friedhöfe, rituelle Tauchbäder, Verwaltungsgebäude und Rabbinerwohnungen. Diese komplexe Aufgabenstellung machte einen institutionellen Rahmen erforderlich, der von den Ministerien für Volkswirtschaft, für Arbeit und Sozialwesen und für Inneres geboten wurde. Darüber hinaus, hat die Regierung besondere Institutionen geschaffen, wie z. B. die Direktion für Rumänisierung, Kolonialisierung und Inventarisierung und das Nationale Zentrum für Rumänisierung. Die CNR war eine repressive Institution, die mit Polizeimethoden gegen die Juden vorging. Sie nahm die Dienste von bezahlten Spitzeln in Anspruch und übte im Hinblick auf das jüdische Eigentum ihre Machtbefugnisse völlig willkürlich aus. Die CNR erwirtschaftete für die Regierung aus der Vermietung bzw. dem Verkauf verstaatlichter jüdischer Immobilien enorme Gewinne (jährlich ca. zwei Milliarden Lei). Der Gesamtwert dieses Eigentums (einschließlich des gewaltsam entrissenen Besitzes, nachträglich durch Justiz und Verwaltung sanktioniert) beläuft sich auf ungefähr 100 Milliarden Lei.
Der Ausschluss der Juden aus verschiedenen Aktivitätsfeldern setzte bereits 1937 mit der Bildung der Regierung Goga ein; dieser Prozess wurde jedoch unter dem Antonescu-Regime allumfassend, als die Juden aus allen Tätigkeitsfeldern vertrieben wurden. Theater- und Opernkünstler waren die ersten, die von dieser legalisierten Diskriminierung betroffen wurden. Am 8. September 1940 erließ das Religionsministerium das Dekret Nr. 42181, wonach alle staatlichen und privaten Theater und Opernhäuser verpflichtet wurden, alle jüdischen Schauspieler und Sänger zu beurlauben; ein späteres Dekret gab ihnen das Recht, an privaten jüdischen Theatern engagiert zu werden. Die neuen Gesetze zielten anschließend auch auf die übrigen Berufe. Beispielsweise wurde es den Juden verboten, als Apotheker oder Rechtsanwälte tätig zu sein. Eines der strengsten Gesetze gegen das Arbeitsrecht der Juden war die Gesetzesverordnung Nr. 3825 (vom 15. November 1940), welche alle Unternehmen verpflichtete, die jüdischen Mitarbeiter zu beurlauben, was auch - mit sehr wenigen Ausnahmen - bis zum 31. Dezember 1941 geschah. Nach einem Bericht des Arbeitsamtes vom 13. Juni 1943 über die Rumänisierung des Arbeitsmarktes, sank die Zahl der angestellten Juden von 28.225 am 16. November 1940 auf nur 6.506 am 1. März 1943.
Auch den jüdischen Ärzten wurde die Berufsausübung untersagt (mit Ausnahme der Behandlung jüdischer Patienten), die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in der Fachpresse und die Mitgliedschaft in Forschungsinstituten wurde ihnen ebenfalls verboten. Alle Ärzte, denen es noch gestattet war, ihren Beruf auszuüben, mussten ein Abzeichen tragen und einen Stempel vorweisen, um als Juden identifiziert werden zu können. Mehr noch, wenn Juden erkrankten, durften sie nicht in ein rumänisches Krankenhaus eingewiesen oder von rumänischen Ärzten behandelt werden. Am 2. Februar 1942 beschloss der Rumänische Ingenieurverband, jüdischen Ingenieuren das Berufsrecht zu entziehen. Das selbe Schicksal erlitten später jüdische Architekten sowie jüdische Mitglieder von Gewerkschaften und anderen Berufsverbänden. Selbst Handwerker und Lehrlinge wurden aus dem Arbeitsmarkt verdrängt, denn ihnen wurde untersagt, qualifizierte Tätigkeiten auszuüben. Die Freiheit jüdischer Händler wurde ebenfalls mit einer Reihe von Einschränkungen belegt. Bücher jüdischer Autoren und Schallplatten mit Musik jüdischer Komponisten wurden in Bibliotheken und öffentlichen Büchereien verboten.
Die Gesetzesverordnung Nr. 3438 vom 11. Oktober 1940 entfernte die jüdischen Schüler und Professoren sowie das jüdische Verwaltungspersonal aus dem Bildungs- und Erziehungssystem. Keinem einzigen jüdischen Schüler wurde es gestattet, eine rumänische Schule zu besuchen, es sei denn, dass er der direkte und getaufte Nachfahre eines dekorierten Kriegsveteranen war, der im Unabhängigkeitskrieg verwundet oder getötet worden war, oder eines Kriegsinvaliden oder Dekorierten des Krieges von 1916-1918, oder eines Nachfahren der vorgenannten Kategorien, sofern dieser bis zum 9. August 1940 zum Christentum konvertiert hatte. Aber selbst diese Schüler wurden nur wenige Wochen später aus den öffentlichen Schulen exmatrikuliert. Antonescu gab im Februar 1941 dem Druck des Heiligen Stuhls von Bukarest nach und gestattete es den jüdischen, zum Christentum konvertierten Schülern, am Unterricht einiger Konfessionsschulen (in der Mehrzahl katholisch) teilzunehmen. Gleichfalls erlaubte er getauften Juden mit nur einem einzigen jüdischen Elternteil, private, nichtjüdische Schulen zu besuchen. Andererseits ordnete er aber an, die ethnische Zugehörigkeit auf den Abschlusszeugnissen zu vermerken, um auf die jüdischen Absolventen anschließend die Judengesetzgebung anwenden zu können. Unter diesen Bedingungen entstand ein paralleles jüdisches Bildungs- und Erziehungssystem, das jedoch später dadurch unterminiert wurde, dass Gebäude der jüdischen Schulen eingezogen und verstaatlicht wurden und alle Schüler, die älter als 15 Jahre waren, zum Arbeitsdienst eingezogen wurden.
Obwohl die Juden noch in der Zeit der Königsdiktatur das Wahlrecht besaßen, wurde ihnen dieses von Antonescu entzogen. Im Dezember 1940 verabschiedete Antonescu ein Gesetz, das die Juden von der Ableistung des Militärdienstes und der vormilitärischen Ausbildung ausschloss. Im Gegenzug wurden ihnen Militärsteuern und Arbeitsdienst bzw. eine Kombination aus beidem auferlegt. Das Gesetz galt für alle männlichen Juden zwischen 18 und 50 Jahren (in vielen Fällen wurden diese Altersbegrenzungen bewusst missachtet). Unter dem Vorwand, dass die Juden nicht gezwungen sind, ihr Leben im Kampf zu riskieren, wurden ihnen von der Regierung finanzielle und materielle Lasten auferlegt, die ihre Möglichkeiten bei weitem überschritten. Zudem wurden sie als physisch ungeeignet für den Militärdienst eingestuft und mussten Militärsteuern zahlen. Alle Juden, die in Einheiten des Arbeitsdienstes zusammengefasst waren, erhielten ihre Arbeitseinsätze vom Generalstab der Armee. Diese Arbeiter unterstanden der strengen Militärdienstordnung, trugen aber die eigene Zivilkleidung mit einer gelben Armbinde an dem linken Arm, auf der die Nummer des zuständigen Rekrutierungszentrums vermerkt war. Im August 1942 wurde die zunächst von den Juden freiwillig erbrachte Arbeitsdienstleistung in "Pflichtarbeit" oder "Zwangsarbeit" umbenannt. Am 23. Juli 1942 regelte eine Entscheidung des Nationalen Verteidigungsministeriums (Nr. 1305), dass die Juden, die im Besitz eines Universitätsdiploms waren, verpflichtet wurden, jährlich 90 Tage für die Regierung zu arbeiten. Jüdische Zwangsarbeit wurde von 47.345 Männern, Frauen und Jugendlichen geleistet. Die Männer wurden bei verschiedenen Infrastrukturprojekten eingesetzt, zum Beispiel bei der Verlegung von Eisenbahnschienen und im Straßenbau, während die Frauen Bürotätigkeiten und andere Arbeiten leisteten. Die Strafen für Ungehorsam waren unterschiedlich und variierten zwischen Prügelstrafe und Deportation bis hin zu der Todesstrafe. Die Löhne für diese Arbeiten waren minimal oder wurden überhaupt nicht bezahlt; hingegen mussten die Jüdischen Gemeinden Arbeitskleidung und Werkzeug liefern sowie für die medizinische Versorgung und Ernährung der Arbeiter aufkommen.
Die rumänische Regierung hat - als Unterabteilung des Arbeitsministeriums - ein "Kommissariat für jüdische Angelegenheiten" geschaffen, das dem Ministerrat unterstand. Das Antonescu-Regime hat mit seinen Maßnahmen und Reglementierungen eine Art Notstandsgesetzgebung gegen die Juden erlassen und damit einen Gesetzesrahmen geschaffen, der die Freiheiten der Juden beschnitt und ihr Leben bedrohte. So wurden am 6. Mai 1941 alle, die mindestens ein jüdisches Elternteil hatten, verpflichtet, ihre Radios abzugeben. Unter dem Vorwand, auf die Besorgnisse einiger Militärkommandeure zu reagieren, ordnete Mihai Antonescu am 5. August 1941 an, dass alle Juden in Rumänien den gelben Stern zu tragen haben. Als Konsequenz auf den Aufruf von Wilhelm Filderman, entschied Antonescu am 9. September, diesen Befehl zu widerrufen. Ungeachtet dieser Entscheidung von Antonescu, wurden die Juden in Transnistrien gezwungen, den Stern bis zum Ende des Krieges zu tragen; mehr noch, in einigen Städten in der Moldau-Region und in Czernowitz wurde der Widerruf ignoriert. Eine Gesetzesverordnung vom 27. Juli 1941 hob alle, Juden erteilten Reisegenehmigungen auf. Zwischen dem 27. Juni 1941 und dem 31. Dezember 1943 erließ die Regierung mehr als 20 Verwaltungsverordnungen, die die Bedingungen festlegten, nach denen Juden von dem Ministerium des Inneren Reisegenehmigungen erhalten sollten. Schüler und Professoren durften sich demnach bis zu der Schule und zurück nach Hause bewegen. Eine beschränkte Anzahl von Reisegenehmigungen wurde bei offiziellen Vorladungen, Krankheitsfällen und - in sehr geringem Umfang - für Geschäftsreisen erteilt. Juden, die ohne Reisegenehmigung reisten, riskierten, deportiert zu werden. Gleichfalls wurden den Juden am 16. März 1942 die Führerscheine entzogen. Schließlich wurde das Recht der Juden, Vorräte zu kaufen, stark eingeschränkt.
Gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 552 vom 2. März 1943, sollten Juden, die zu einer Gefängnisstrafe von mindestens drei Monaten oder einer Lagerhaft von mindestens sechs Monaten verurteilt worden waren, zusammen mit ihren Familien nach Transnistrien deportiert werden. Bei Juden, die für die Gefährdung der nationalen Sicherheit verurteilt worden waren, sollte die Strafe verdoppelt werden. Mehr noch, nach einem Gesetz vom 26. Mai 1944, sollten Juden, die illegal nach Rumänien eingereist waren, zum Tode verurteilt werden. Dieses Gesetz zielte auf die Juden aus Ungarn und Nordtranssilvanien ab, die versuchten, den am 19. März 1944 begonnenen Deportationen zu entfliehen. Dennoch muss erwähnt werden, dass dieses Gesetz nicht zur Anwendung kam.
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