Wiesel-Kommission ist der gebräuchliche Name für die Internationale Kommission zur Erforschung des Holocaust in Rumänien.

Der Holocaust in Nordtranssilvanien

Die Bestimmungen des Wiener Schiedsspruches vom 30. August 1940 sahen vor, dass Transsilvanien, welches zu diesem Zeitpunkt noch zu Großrumänien gehörte, geteilt wurde. Der nördliche Teil des Gebietes, der unter dem Namen Nordtranssilvanien bekannt war, wurde Ungarn zugesprochen. Dieser von Ungarn im September 1940 annektierte Teil hatte eine Fläche von 43.591 Quadratkilometern und eine Gesamtbevölkerung von ungefähr 2,5 Millionen Einwohnern. Von den ca. 200.000 Juden in Transsilvanien lebten ungefähr 164.000 in den elf an Ungarn abgetretenen Kreisen. Diese Juden waren in ihrer großen Mehrzahl streng orthodox, viele davon bekannten sich zum Chassidismus.

Nach der offiziellen Annexion von Nordtranssilvanien, wurden die Juden der in Ungarn bereits bestehenden antijüdischen Gesetzgebung unterworfen. Diese Gesetze berührten nicht nur ihre Existenzgrundlage und trieben die sehr viele von ihnen in die Armut, sondern beraubten sie auch der meisten elementaren Rechte und bürgerlichen Freiheiten. Diese Maßnahmen betrafen insbesondere die jüdischen Männer im wehrfähigen Alter, die zur Zwangsarbeit rekrutiert wurden. Nachdem Ungarn am 27. Juni 1941 der Sowjetunion den Krieg erklärt hatte, wurden viele dieser Einheiten entlang der Frontlinien zur Ukraine in Stellung gebracht, wo Tausende Zwangsarbeiter massakriert wurden oder an Hunger und Krankheiten verstarben. Ein ähnliches Schicksal traf auch viele andere Einheiten, die Zwangsarbeit in Serbien und anderen Gebieten verrichteten. Eine unbekannte Zahl von Juden, die ihre Staatsbürgerschaft gegenüber den Behörden nicht in befriedigender Weise nachweisen konnten, wurde kolonnenweise in den von Deutschland besetzten Teil der Sowjetunion verbracht. Dort, in der Nähe von Kamenez-Podolsk, zählten sie zu den - Ende August 1941 - ermordeten 18.000 Juden.

Die Lage der Juden in Nordtranssilvanien, wie auch aller übrigen ungarischen Juden, verschlechterte sich weiter nach der Besetzung Ungarns durch Deutschland am 19. März 1944. Die Besetzung, die hauptsächlich dem Ziel diente, Ungarn an einem Rückzug aus dem Bündnis der Achsenmächte zu hindern, bot den Nazis und ihren ungarischen Komplizen die Gelegenheit, die ungarischen Juden der Endlösung zu unterziehen.

Verschiedene ideologisch bestimmte strategische und militärische Motive und nicht zuletzt das schnelle Vorrücken der Roten Armee, veranlassten die Henker zu der blitzartigen Durchführung der Endlösung. Dem von Adolf Eichmann geleiteten Nazi-Kommando standen nicht viele Kräfte zur Verfügung. Dennoch konnte es die verbrecherischen Ziele erreichen, hauptsächlich dank der enthusiastischen Unterstützung von Seiten der neuen ungarischen Regierung. Unter der Staatsführung von Miklós Horthy stellte die verfassungsmäßig ernannte Regierung Döme Sztójay das Instrumentarium der Staatsgewalt – Gendarmerie, Polizei und öffentliche Verwaltung – in den Dienst der Nazis und ihrer ungarischen Komplizen.

Die Endlösung in Ungarn wurde in zwei verschiedenen Etappen durchgeführt. In der ersten Phase, die von Ende März bis zum 15. Mai andauerte, wurden die Juden isoliert, gekennzeichnet, enteignet und in Ghettos zusammengepfercht. Bei den Zerstörungsmaßnahmen ging man geografisch vor, wobei die bestehenden zehn ungarischen Gendarmeriebezirke berücksichtigt wurden. Das Territorium Nordtranssilvaniens, mit Ausnahme des Kreises Maramureș, umfasste die Gendarmeriebezirke IX und X; der Kreis Maramureș gehörte zu dem Gendarmeriebezirk VIII. Die zehn Gendarmeriebezirke waren ihrerseits in sechs antijüdische Operationszonen unterteilt. Der Gendarmeriebezirk VIII mit der höchsten Dichte an jüdischer Bevölkerung, einschließlich Karpatoruthenien, dem Nordosten Ungarns und dem Kreis Maramureș, bildete die Zone I; die zwei Gendarmeriebezirke in Nordtranssilvanien ergaben die Zone II. Da die Zonen I und II im östlichen Teil des Landes lagen, in dem die meisten Juden lebten, beschlossen die Henker, mit der antijüdischen Politik genau dort zu beginnen. Zu diesem Zweck wurden zwei Maßnahmen – rückwirkend – beschlossen. Die Gebiete wurden zu militärischen Operationszonen erklärt und es wurde am 16. April 1944 damit begonnen, die Juden der Zone I zu Kolonnen zusammenzufassen.

Die Juden, welche in der Zone II, d. h. in Nordtranssilvanien lebten, wurden ab dem 3. Mai ebenfalls zu Kolonnen zusammengefasst. Die zivilen und militärischen Machthaber auf Kreis- und Ortsebene leisteten hierbei aktive Unterstützung. Die Juden aus den Dörfern und kleineren Städten wurden zunächst in die örtlichen Synagogen oder Gemeindehäuser verbracht, anschließend in größere Ghetto-Zentren überführt, die meisten davon in aller Eile in den Kreishauptstädten eingerichtet. Die größten derartigen Zentren befanden sich in Oradea, Satu Mare, Sighetul Marmației und Cluj. Einige dieser Ghetto-Zentren befanden sich in den jüdischen Vierteln der jeweiligen Städte, andere in Ziegeleien und wieder andere unter freiem Himmel. Während die Juden umgesiedelt und in Kolonnen zusammengetrieben wurden, wurden sie vielfach misshandelt und ihrer Habe beraubt.

Die zweite Phase der Endlösung begann am 15. Mai und endete am 9. Juli 1944 mit der Deportation von nahezu 438.000 Juden nach Auschwitz. Danach war ganz Ungarn – bemerkenswerterweise mit Ausnahme von Budapest – "judenrein". Darunter befanden sich ca. 132.000 Juden, welche in 45 Güterzügen aus den Internierungszentren in Nordtranssilvanien deportiert wurden. Es existieren keine Daten über die Anzahl der Überlebenden, die Schätzungen gehen von 9% bis 11% aus. Infolge des Holocausts sind die jüdischen Gemeinden in den Dörfern und Kleinstädten Nordtranssilvaniens völlig ausgelöscht worden. Eine untergeordnete Zahl von Juden setzte ihr Leben in einigen größeren Städten fort.

Die Mehrzahl derjenigen, die an den antijüdischen Operationen beteiligt waren, floh zusammen mit den im Rückzug befindlichen Armeen Deutschlands und Ungarns. Eine beträchtliche Anzahl an örtlichen Zivil- und Militärfunktionären wurde gefasst und 1946 vor einen Volksgerichtshof in Cluj gestellt. Die Mehrzahl der 185 in diesem Prozess der Kriegsverbrechen bezichtigten Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt. Dazu zählten hochrangige zivile und militärische Funktionsträger, die an der Endlösung beteiligt waren. Obwohl die Urteile sehr hart waren – viele, vor allem die in Abwesenheit Verurteilten, erhielten die Todesstrafe oder wurden zu lebenslanger Haft verurteilt – wurde keiner von ihnen hingerichtet und kein einziger verbrachte mehr als einige Jahre in Haft. Die Mehrzahl derjenigen, die geflohen sind, haben im Westen Unterschlupf gefunden, wo sie als Helden des antikommunistischen Kampfes verehrt wurden. Die in Rumänien Inhaftierten wurden Anfang der 1950er Jahre amnestiert, da man sie als "umerzogen und völlig rehabilitiert" betrachtete, und sie gleichzeitig ermutigte, sich dem Aufbau des Kommunismus anzuschließen.

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